Sollte eine Mehrheit im Stadtrat entscheiden, dass der 1. FC Köln sein Trainingsgelände am Geißbockheim im Äußeren Grüngürtel ausbauen darf, will der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dagegen klagen.
Umweltorganisationen dürfen grundsätzlich vor Gericht ziehen, wenn Vorhaben Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur haben. Dabei dürfen sie allerdings nur die Argumente verwenden, die sie zuvor in einer Stellungnahme bei der Stadtverwaltung eingereicht haben. Der BUND hat seine Einwendung jetzt im Zuge der noch bis zum 30. August laufenden Offenlage abgegeben.
Eingriff in das Landschaftsbild
Die Kreisgruppe Köln hält den Entwurf des Bebauungsplans für das Projekt „Erweiterung des Rhein-Energie-Sportparks“ für rechtswidrig. „Bedeutsame Belange im Sinne des Baugesetzbuchs, wie der Umweltschutz, sind in wesentlichen Punkten nicht zutreffend ermittelt und fehlerfrei bewertet worden“, sagte BUND-Vorstandsmitglied Helmut Röscheisen am Dienstag. Das Baugesetzbuch verlange unter anderem eine Darstellung, wie sich der Umweltzustand entwickeln würde, wenn der FC die drei Trainingsplätze und das Leistungszentrum nicht auf der Gleueler Wiese im Grüngürtel bauen würde – das sei jedoch nicht erfolgt.
Als besonders problematisch bewertet Röscheisen den Eingriff in das Landschaftsbild, sollte der FC sein Trainingsgelände ausbauen dürfen. Die Flutlichtanlagen, Ballfangzäune und die Kunstrasenplätze seien eine erhebliche Veränderung, die zudem mit dem Denkmalschutz unvereinbar seien. „Ein Gericht kann das Vorhaben an diesem Punkt kippen“, sagte Röscheisen. Hinzu käme die Bedeutung als Bodendenkmal aufgrund der Überreste einer römischen Siedlung im Untergrund.
Als weiteres Problem sieht Röscheisen, dass die hohen Flutlichtmasten Auswirkungen auf die lichtempfindlichen Fledermäuse haben werden, die im Grüngürtel leben. Der BUND hat im Bereich der Gleueler Wiese insgesamt acht Arten gezählt. Weitere Kritikpunkte sind eine zu geringe Zahl an Parkplätzen, so dass die Gefahr des Wildparkens bestehe, sowie eine mögliche Belastung des Grundwassers mit Mikrofasern, die beim Abrieb auf den Kunstrasenplätzen entstehen würden.
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Der BUND hält zudem die Suche nach alternativen Standorten für „mangelhaft“. So soll eine Fläche in Marsdorf zu schlecht bewertet worden sein, weil dort ein viel zu großes Areal für einen neuen Großmarkt frei gehalten worden sei. „Ich hoffe, dass ich diese Argumente gar nicht vor dem Oberverwaltungsgericht vertreten muss“, sagte Röscheisen. Die bei der Stadt eingereichten Stellungnahmen würden möglicherweise einen Sinneswandel hervorrufen.
Der 1. FC Köln argumentiert in der Diskussion, die Plätze außerhalb der Trainingszeiten dem Breitensport zur Verfügung zu stellen. Es gebe zudem im gesamten Stadtgebiet keine geeignetere Fläche für das Konzept, und die Pläne seien mit dem Denkmal- und Landschaftsschutz sehr wohl vereinbar.