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Kritik nach Großdemo in KölnPolizei verteidigt Warnung vor Tausenden Gewaltbereiten

Lesezeit 3 Minuten
Polizeipräsident Uwe Jacob Kurden Demo 211019

Polizeipräsident Uwe Jacob (M.) bei der Großdemonstration am Samstag in der Kölner Innenstadt.

Köln – Die Aussagen des Kölner Polizeipräsidenten Uwe Jacob im Vorfeld der Kurden-Großdemonstration am vergangenen Samstag könnte Folgen haben. Berivan Aymaz, Landtagsabgeordnete und integrationspolitische Sprecherin der Grünen, verlangte gegenüber dem WDR, dass sich Jacob im Innenausschuss des Landtags erklären müsse. Jacob hatte bei einer Pressekonferenz am Freitag gesagt, er rechne mit „mehreren Tausend gewaltbereiten und bewaffneten junge Menschen“ bei der Demonstration gegen den Einmarsch der Türkei in Nordsyrien und berief sich dabei auf „Erkenntnisse aus anderen Sicherheitsbehörden“. Dies bestätigten die Behörden später auch in einem Statement.

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Die Polizei hatte ihr Aufgebot daher aufgestockt und war mit Wasserwerfern und Sondereinsatzkommandos unterwegs. Insgesamt wurde mit bis zu 20.000 Teilnehmern gerechnet. Am Ende demonstrierten laut rund 10.000 Menschen zwischen Ebert- und Chlodwigplatz, abgesehen von einigen gezündeten Feuerwerkskörpern lief die Demonstration aber friedlich ab. Während der Demonstration redete ein Polizeisprecher noch von 5000 Teilnehmern.

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Zwischenzeitliches Verbot im Gespräch

Aymaz fordert daher eine Erklärung von Jacob; das Demonstrationsrecht sei ein hohes Gut. Die Aussagen der Kölner Polizei hätten für massive Unruhen in der kurdischen Community gesorgt. Es müsse geklärt werden, woher die Kölner Behörden die Informationen bezüglich der Bedrohungslage gehabt hätten. Polizeipräsident Jacob hatte zwischenzeitlich sogar einen Verbot der Demonstration ins Spiel gebracht. „Uns interessiert, wie der Polizeipräsident zu der Einschätzung kommen konnte, dass tausende gewaltbereite Menschen an der Kölner Demonstration teilnehmen werden“, so Aymaz.

Die überwiegende Mehrzahl der Versammlungen, die in den vergangenen Wochen gegen den türkischen Militärangriff in Nordsyrien protestiert haben, seien friedlich und störungsfrei verlaufen – auch die in Köln. „Wir fragen uns, warum das nach Meinung der Polizei ausgerechnet in Köln anders sein sollte und wieso hier sogar ein Verbot der Demonstration ins Gespräch gebracht wurde“, so Aymaz weiter. Das Demonstrationsrecht sei ein hohes Gut, das zu schützen sei.

Ähnlich argumentiert Jörg Detjen, Fraktionschef der Linken im Rat: „Die Versammlungsbehörde, in diesem Fall die Kölner Polizei, muss versammlungsfreundlich agieren.“ Das gehe aus dem Brokdorf-Beschluss hervor, einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht aus dem Jahr 1985. „Die Kölner Polizei hat das genaue Gegenteil gemacht – sie hat desorganisiert“, so Detjen.

Kölner Polizei: Gewaltbereite kamen wegen der Warnung doch nicht

Der Polizeipräsident rechtfertigte am Montag sein Vorgehen. „Wir haben dafür gesorgt, dass hier in Köln friedlich demonstriert werden konnte“, sagte Jacob in einem Pressegespräch. Dazu hätten seine Warnungen vom vorigen Freitag beitragen, ebenso die Ankündigung eines polizeilichen Großaufgebots samt Wasserwerfern, Spezialeinheiten und der Reiterstaffel.

Nirgendwo sonst in Europa hätten am Wochenende so viele Menschen gegen den Krieg in Nordsyrien demonstriert wie in Köln. Nach der Kundgebung hätte seine Behörde durch „die Dienste“ erfahren, „dass Teile der gewaltbereiten Szene nicht gekommen sind“, so Jacob – und die Polizeistrategie damit bestätigt. Andernorts seien die Demos weniger störungsfrei verlaufen, etwa in Berlin und Hamburg.

KDK 9

Beide Demonstrationszüge haben den Abschlusskundgebungsort zwischen Rudolfsplatz und Friesenplatz erreicht. 

Zu dem Protest hatten zwei linke Bündnisse unter dem Motto „Gegen den türkischen Angriffskrieg in Nordsyrien – Solidarität mit Rojava“ aufgerufen. Die Demonstrierenden versammelten sich zunächst an Ebert- und Chlodwigplatz, bevor sie bei einer Abschlusskundgebung am Hohenzollernring aufeinandertrafen. Zwischenzeitlich waren einige Teile der Innenstadt für den Straßenverkehr gesperrt. (att, shh)