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Schulweg vieler JugendlicherWeg am Rautenstrauchkanal in Köln soll beleuchtet werden

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Der Gehweg am Rautenstrauchkanal soll künftig in der Dunkelheit beleuchtet sein.

Köln-Lindenthal – Bereits in den frühen Morgenstunden und noch bis in den späten Abend hinein sind Fußgänger, Radfahrer und Jogger auf dem Weg am Rautenstrauchkanal unterwegs. Die Strecke führt in den Äußern Grüngürtel und ist zudem Teil der Schulweg von vielen Kindern und Jugendlichen, die das Apostelgymnasium und die Liebfrauenschule besuchen. In den Wintermonaten liegt sie auch während eines großen Teils der Tageszeit im Dunkeln und ist somit oft ein unsicheres Pflaster.

Eine Beleuchtung vom westlichen Ende des Weges bis zum Stadtwaldgürtel fehlt zwischen bislang. Das soll sich jetzt ändern. Im vorigen Jahr hat zunächst die Bezirksvertretung Lindenthal beschlossen, dass dort Lichtquellen aufgestellt werden sollen. Der Umweltausschuss hat dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutzamt vor einigen Monaten ebenfalls aufgetragen, zu prüfen, inwieweit der Weg am Rautenstrauchkanal durchgängig mit Lichtquellen ausgestattet werden kann.

Tiere weden durch künstliches Licht gestört

Dabei sollen nach dem Beschluss gleichzeitig die Leuchtkörper in dem gesamten Bereich möglichst reduziert und „biodiversitätserhaltend“ optimiert werden, denn nicht nur Menschen sind in dem Grünstreifen unterwegs, sondern auch zahlreiche Tierarten, wie Insekten und Fledermäuse. Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an der Umsetzung des politischen Auftrags, die Fingerspitzengefühl erfordert.

In Zeiten des Artenschwundes hat der Begriff „Lichtverschmutzung“ eine große Bedeutung erlangt. Die nächtliche Straßen- und Wegebeleuchtung hat erwiesenermaßen eine starke Auswirkung auf die Fauna und Flora. 60 Prozent aller Insektenarten und 30 Prozent aller Säugetierarten sind dämmerungs- oder nachtaktiv und werden durch künstliches Licht gestört. Ein Beispiel dafür: Schmetterlinge, die nachts unterwegs sind, werden dadurch desorientiert und können ihrer Funktion als Bestäuber für bestimmte Pflanzenarten nicht nachkommen.

Auswahl der „Lichtfarbe“ ist wichtig

Das Umweltamt prüft nun ganz genau, auf welche Weise der Gehweg am Rautenstrauchkanal so beleuchtet werden kann, dass es keine negativen Auswirkungen auf die dort lebenden Tiere hat. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Wichtig ist beispielsweise die Auswahl der „Lichtfarbe“. „Insbesondere Lichtquellen mit hohem Blauanteil sind für nachtaktive Insekten eine Gefahr, da sie durch diese angezogen werden“, erläutert das Umweltamt. „Insektentod an Leuchtkörpern ist ein altbekanntes Phänomen. Insekten, die im Lichtschein gefangen um die Leuchtkörper kreisen, verlieren die Orientierung und werden in ihrer Nahrungssuche und Fortpflanzungsaktivität gestört.“ Daher seien Leuchtmittel mit geringem UV- und Blauanteilen insektenverträglicher.

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Weiter ist die „Lichtpunkthöhe“ zu beachten: „Die Installation der Leuchten ist möglichst niedrig zu halten, damit nur dort Licht hingelangt, wo es erforderlich ist und nicht weit darüber hinaus die Umgebung erhellt“, so das Amt. Mitentscheidend ist auch die „Abstrahlgeometrie“: So sollen Leuchtmittel nach oben und seitlich so abgeschirmt werden, dass Licht möglichst nur nach unten auf die Wege abstrahlt, damit beispielsweise die Fluginsekten nicht angelockt werden. Desweiteren sollen Beleuchtungsanlagen so aufgestellt werden, dass Wasseroberflächen nicht angestrahlt werden, da diese Beleuchtung die dort lebende Insekten empfindlich stören würde.

Außerdem können die Lichtquellen auch so gesteuert werden, dass sie nicht die gesamte Nacht gleichermaßen stark leuchten, beispielsweise durch Bewegungsmelder. Wenn die Ergebnisse des Umweltamts zu diesen Prüfungen vorliegen, wird die Beleuchtung unter diesen Rahmenbedingungen technisch geplant und schließlich durch die Rhein-Energie umgesetzt. Wann genau an dem dunklen Wegstück am Rautenstrauchkanal die Lampen angehen werden, steht noch nicht fest, aber wenn sie es tun, wird die Beleuchtung im Grünstreifen nicht nur der Sicherheit der Menschen dienen, sondern auch die dort lebenden Tiere nicht gefährden.