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Im Prozess um Subventionsbetrug mit Corona-Soforthilfen36-Jährige legt Geständnis vor dem Landgericht ab

Lesezeit 3 Minuten
Zu sehen ist das Justizzentrum Köln mit Grüngürtel in der Luxemburger Straße 101.

Ein Gastronom und der Betriebsleiter eines Restaurants sollen mit falschen Angaben Corona-Soforthilfen beantragt haben. Eine ehemalige Mitarbeiterin gestand, bei der Antragsstellung geholfen zu haben.

Die Angeklagte soll auf Anweisung des Restaurantchefs falsche Angaben bei der Erstellung von Corona-Soforthilfeanträgen gemacht haben.

Sie sei „entsetzt“ darüber, dass „ich mich so habe korrumpieren lassen können“, heißt es in dem Geständnis, das am Mittwoch die 36-jährige Angeklagte in einem Prozess um Subventionsbetrug mit Corona-Soforthilfen vor dem Landgericht abgelegt hat. Ihr Verteidiger verlas für sie eine schriftliche Erklärung.

Die beiden anderen Angeklagten – ein Gastronom, der jahrelang ein bekanntes Burger-Restaurant im Belgischen Viertel betrieben hat, und der ehemalige Betriebsleiter – hatten zu einem früheren Zeitpunkt gestanden. Der heute 45 Jahre alte Gastronom soll mithilfe eines Rechtsanwalts, gegen den ein separates Verfahren läuft, und der zwei Mitangeklagten mit falschen Angaben Corona-Soforthilfen in Höhe von etwa 3,2 Millionen Euro beantragt haben. Davon seien annähernd 1,3 Millionen Euro ausgezahlt worden.

Restaurantinhaber soll sich oft im Ausland aufgehalten haben

Dem Geständnis der Frau zufolge erfuhr sie im Mai 2020 von einem Bekannten, dass in dem Burger-Lokal eine Aushilfe gesucht wurde. Zwölf Euro pro Stunde bekam sie unter anderem dafür, Büroarbeiten zu erledigen und im Service mitzuhelfen. Mit dem Inhaber, der sich überwiegend im Ausland aufhielt, hatte sie telefonisch, per E-Mail und gelegentlich per Zoom Kontakt.

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Sie war froh, mitten in der Corona-Zeit eine Anstellung gefunden zu haben, eine „Anlaufstelle“ mit sozialen Kontakten, einen Ort, wo man über ihr Alkoholproblem hinwegsah. Sie bemerkte, dass sich der Betrieb in einer Schieflage befand, und dachte, es liege allein an der Pandemie. Vom Betriebsleiter, der anscheinend nur pro forma die hinter dem Restaurant steckende Gastronomiefirma mitführte und aussteigen wollte, hörte sie Klagen über den Chef, der sich nach dem Prinzip „Zuckerbrot und Peitsche“ verhalte, Druck ausübe und ihm mit Drohungen komme.

Angeklagte will auf Anweisung des Chefs gehandelt haben

Nachdem erste Anträge auf Corona-Soforthilfe gestellt worden waren, ließ sich die Frau sich darauf ein, bei weiteren Anträgen mitzuwirken. Dafür brachte sie jenen mitbeschuldigten Rechtsanwalt ins Spiel, in dessen Kanzlei sie früher gearbeitet hatte. Sie überredete ihn, entsprechende Mandate anzunehmen, sie als freie Mitarbeiterin zu beschäftigen und es ihr zu überlassen, die Anträge zu stellen. Dies tat sie im Wissen, dass die Voraussetzungen dafür fehlten, und nahm in Kauf, dass fiktive Rechnungen benutzt wurden.

Die Maßgabe des Chefs, auf dessen Anweisung sie gehandelt haben will, war, möglichst viel Geld einzustreichen. Für ihre Tätigkeiten bei der Stellung der Anträge erhielt sie insgesamt 31.500 Euro. Einiges davon leitete sie weiter, zum Beispiel an Krankenvesicherungen, und dem klammen Beriebsleiter gab sie nach und nach gut 7200 Euro, teils als Darlehen. Den Rest behilt sie für sich. So weit die Angaben der Angeklagten in ihrem Geständnis.

Dem Gastronomen, der im Laufe seines Lebens etliche Firmen mitgegründet hat, werden zudem das Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Steuerbetrug und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Er hat eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von zunächst ungefähr einer Million Euro in Aussicht gestellt. Wie es heißt, soll dafür eine Immobilie auf Mallorca, als deren Eigentümerin seine Verlobte eingetragen ist, veräußert werden. Auch in Köln soll es Immobilien geben, die verkauft werden könnten.