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Leerstehendes GeisterdorfLEG bricht Neubau-Projekt in Höhenhaus ab und sucht neuen Käufer

Lesezeit 2 Minuten
Zu sehen sind leerstehende Wohnhäuser, mit verbretterten Fenstern und Türen.

Die Siedlung um den Schlebuscher Weg in Köln-Höhenhaus sollte neu gebaut werden. Die LEG verzichtet nun auf ihr geplantes Vorhaben.

Die Siedlung um den Schlebuscher Weg in Köln-Höhenhaus sollte neu gebaut werden. Die LEG verzichtet nun auf ihr geplantes Vorhaben.

Leere Mehrparteienhäuser, die langsam verkommen, verbretterte Fenster und Türen, herumliegender Müll und Graffiti-Beschmierungen – die Siedlung um den Schlebuscher Weg in Köln-Höhenhaus gleicht immer mehr einem Geisterdorf. Seit knapp zwei Jahren stehen die 200 Wohnungen in 43 Häusern leer. Dass sich das bald ändert, ist nicht abzusehen, zumal die Inhaberin LEG nun von ihrem Vorhaben absieht, die Siedlung abzureißen und neu aufzubauen.

2019 kündigte die LEG dieses Vorhaben an, informierte die Bewohnerinnen und Bewohner, dass zwischen 2021 und 2027 statt aktuell 204 bis zu 400 Mietwohnungen geschaffen würden. Von der Stadt Köln wurde dem Unternehmen dafür eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen erteilt.

Köln-Höhenhaus: Leerstehende Häuser sollen verkauft werden

„Von dieser Genehmigung war jeglicher Wohnraum betroffen, der als Ausweichfläche für Zwischenumzüge im Rahmen der Neugestaltung des Baugebietes am Schlebuscher Weg vorgesehen war“, teilt die Stadt mit. Die Genehmigung sei bis zum Abschluss des Gesamtbauprojektes „Quartier Schlebuscher Weg“ befristet gewesen, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2027.

Ende 2022 stockte das Projekt. Die LEG gab damals an, dass sich der Zeitraum der Umsetzung nach hinten verschoben habe. Es sollte entschieden werden, ob noch gebaut wird oder man die Immobilien verkauft. Die Stadt Köln habe laut eigenen Aussagen das Unternehmen bei der Prüfung und der Entwicklung von Strategien unterstützt, um das Vorhaben weiterhin realisieren zu können. Nun teilt die LEG auf Nachfrage des Kölner Stadt-Anzeiger mit: „Wir verzichten aufgrund verschiedener Faktoren auf die Umsetzung“.

LEG muss Stadt Köln über Entwicklungen informieren

Neben allgemeinen coronabedingten Verzögerungen habe hierbei insbesondere das aufwendige Bebauungsplanverfahren eine Rolle gespielt. Außerdem seien die gestiegenen Baukosten, die Inflation sowie Ressourcenmangel und Lieferengpässe bei Material und ein knapper Handwerkermarkt Gründe für die Entscheidung. Neue Wohnungen kämen überdies allenfalls sehr gut verdienenden Menschen zugute, da die Mieten sehr viel höher als ursprünglich geplant werden müssten.

Zu sehen sind verbretterte Fenster und Türen sowie Graffiti-Beschmierungen an den Wohnhäusern um den Schlebuscher Weg.

Verbretterte Fenster und Türen sowie Graffiti-Beschmierungen an den Wohnhäusern um den Schlebuscher Weg.

Die Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen wurde laut Stadt inzwischen aufgehoben. Die Aufhebung sei notwendig geworden, da die erteilte Genehmigung aufgrund der veränderten Sachlage ihre Grundlage verloren hatte.

Die LEG suche nun nach einem geeigneten Käufer – Idealerweise ein erfahrenes, stabiles Unternehmen, „welches das Projekt gegebenenfalls zügiger oder günstiger als die LEG realisieren kann“.

Seitens des Stadtplanungsamtes sei bei einem Vorhabenträgerwechsel zu prüfen, „in welcher Form das ruhend gestellte Bebauungsplanverfahren wiederaufgenommen werden kann, beziehungsweise, ob die Einleitung eines neuen Verfahrens zur Baurechtschaffung notwendig ist“, teilt die Stadt mit. Die LEG ist verpflichtet, das Amt für Wohnungswesen und das Stadtplanungsamt über ihre Vermarktungsbemühungen zu informieren.