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Mutter und Baby totKölner Apothekerin muss wegen tödlicher Glukoseabfüllungen vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Die Heilig-Geist-Apotheke in Longerich direkt am Heilig-Geist-Krankenhaus.

Der Prozess um die verunreinigten Glukoseabfüllungen in der Heilig-Geist-Apotheke in Longerich startet bald im Landgericht.

Nach langer Verzögerung wird der Fall um die Verwechslung von Präparaten in einer Kölner Apotheke verhandelt.

Im Fall der verunreinigten Glukoseabfüllungen in der Heilig-Geist-Apotheke in Longerich droht der beschuldigten Apothekerin sogar eine lebenslange Gefängnisstrafe. Das Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft, die auf versuchten Mord durch Unterlassen und fahrlässige Tötung lautet, zur Verhandlung zugelassen. Der Prozess soll nach jahrelanger Verzögerung am 15. Juni starten.

Köln: Mutter und Baby starben nach Vergiftung

Im ersten Fall geht die Staatsanwaltschaft Köln laut ihrer Anklageschrift davon aus, dass die Apothekerin im September 2019 unbewusst durch eine sorgfaltswidrige Verwechslung von Standgefäßen Glukose-Monohydrat mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid verunreinigte, das später als Glukoseabfüllung in der Apotheke an Kundinnen ausgegeben wurde.

Während eine Kundin aufgrund des bitteren Geschmacks der Lösung in der Praxis ihres Gynäkologen nur einen Schluck davon trank, nahm eine weitere Schwangere in der gleichen Praxis die ganze Lösung zu sich. In der Folge wurde die Frau bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert und musste reanimiert werden. Gleichzeitig wurde mit einem Notkaiserschnitt ihr Kind zur Welt gebracht.

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Darum klagte die Staatsanwaltschaft versuchten Mord an

Die Mutter verstarb noch am Nachmittag desselben Tages an einer Lidocainvergiftung. Ihr Baby verstarb am nächsten Tag an seiner Frühgeburtlichkeit oder ebenfalls an Vergiftung. Trotz einer zwischenzeitlich erfolgten Rückmeldung aus der gynäkologischen Praxis habe es die Apothekerin unterlassen, die Klinik zu informieren und damit einen Tod der Opfer billigend in Kauf genommen.

„Dass eine solche Mitteilung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Rettung der Verstorbenen geführt hätte, davon geht auch die Staatsanwaltschaft nicht aus. Weil dieser Umstand nicht feststeht, hat sie Anklage wegen versuchten Mordes erhoben“, obwohl der Tod tatsächlich eingetreten sei, hatte Prof. Jan F. Orth, Sprecher des Kölner Landgerichts, erklärt.

Die Schwurgerichtskammer hat auch den Vorwurf des versuchten Mordes zugelassen und erklärt, dass ein hinreichender Tatverdacht „noch“ zu bejahen sei. „Der Hinweis des Gerichts bedeutet, dass dieser Verdachtsgrad nach Aktenlage hier gerade noch erreicht wird“, so Sprecher Orth. Die Kammer geht von der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung aus, die offenbar nur knapp über 50 Prozent liegt.

Köln: Anwälte der Apothekerin bestreiten die Vorwürfe

Die Verteidiger der Apothekerin hatten die Vorwürfe stets zurück gewiesen. Es sei befremdlich, dass sich die Staatsanwaltschaft an entscheidenden Stellen auf Spekulationen stütze, „statt auf eine gründliche und vorurteilsfreie Auswertung der Akten“, so Anwalt Morton Douglas. Es sei nicht geklärt, wie die Verunreinigung entstanden sei und damit auch nicht, wer dafür verantwortlich ist.

Die Mandantin habe von Anfang an die Ermittlungen unterstützt und nichts verheimlicht. Sie habe das betroffene Glukosegefäß sofort zur Untersuchung herausgegeben. Es sei abwegig, dass die Apothekerin einen Tod der Kundinnen billigend in Kauf genommen hätte. Die Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß – das ist auch der Grund, warum das Verfahren so spät startet. Haftsachen hatten Vorrang.