Es ist die dritte Klage in einem halben Jahr wegen städtischer Auswahlverfahren. Die Schausteller gehen zudem in Berufung im Streit um Strom in Deutz.
Nach Kirmes-StreitKölner Schausteller klagen auch wegen Porzer Inselfest gegen die Stadt
Die Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) hat erneut eine Klage gegen die Stadt Köln eingereicht. Sie geht mit einem Eilantrag gegen den Zuschlag für die Porzer CDU vor. Sie darf weiterhin das Inselfest an der Groov vom 9. bis 12. Mai ausrichten. Aus Kreisen der GKS gab es Bewerbungen für ein Volksfest im selben Zeitraum am selben Ort. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte, derzeit an dem Verfahren zu arbeiten. Eine Entscheidung wollen die Richter noch diese oder kommende Woche verkünden.
Das Porzer Inselfest zieht nach Angaben des Veranstalters jedes Jahr 200.000 Besucherinnen und Besucher an. Die Porzer CDU agiert seit 45 Jahren als Ausrichterin und ließ den Namen als Marke eintragen. Wegen des weiteren Antrags für ein Fest an der Zündorfer Groov an diesen Maitagen – wenn auch nicht unter dem Titel „Inselfest“ – öffnete die Stadt ein Bewerberverfahren.
Seit April steht CDU als Ausrichterin des Inselfests fest
Der Stadtbezirksverband der CDU hatte im März versucht, mit Anträgen am Verwaltungsgericht Köln seinerseits den Zuschlag zu erwirken – die lehnte das Gericht ab. Die Stadt fuhr mit dem Verfahren fort und wählte im April trotzdem das Inselfest der CDU aus. Der Grund: Die einzigen beiden anderen Anträge für Feste in dem Zeitraum habe die Stadt aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Die Kölner Schausteller standen bisher nur dem Vernehmen nach hinter diesen Bewerbungen. Mit Bekanntwerden des Gerichtsverfahrens ist ihre Beteiligung nun gesichert und sie wehren sich gegen die Entscheidung der Stadt. Der Sprecher der GKS äußerte sich auf Anfrage nicht zu der Klage. Er verwies darauf, dass das Verfahren noch laufe.
Verwaltungsgericht in Köln erneut mit städtischer Vergabe von Volksfesten beschäftigt
Die neue Klage am Kölner Verwaltungsgericht ist die dritte im vergangenen halben Jahr gegen städtische Vergaben von Volksfesten, die auch öffentlich diskutiert wurden. Bereits vor der Aktuellen und vor der Klage der CDU hatten die Kölner Schausteller schon im November Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Kölner Verwaltung eingereicht. Denn sie hatte nach 50 Jahren nicht mehr die GKS, sondern den Leverkusener Veranstalter Wilfried Hoffmann die Deutzer Kirmes ausrichten lassen.
Mit dieser ersten Klage am Verwaltungsgericht im November hatte die GKS zunächst Erfolg, die Stadt musste die Kirmes neu ausschreiben und ließ schließlich das Los entscheiden. Die GKS verlor. Darauf folgte eine weitere Auseinandersetzung zwischen GKS und Stadt, diesmal vor dem Landgericht. Im Eilverfahren hatte ein Kölner Richter der Stadt zugesprochen, Eigentümerin der Strominfrastruktur zu sein. Die GKS hatte sich das Gegenteil erhofft.
Das Oberlandesgericht Köln, die nächsthöhere Instanz, bestätigte auf Anfrage, dass die GKS nach dieser Entscheidung Berufung eingelegt hat. Die Frage, wem die Stromkästen gehören, ist also immer noch offen, obwohl die Stadt sie über Ostern Hoffmann zur Verfügung gestellt hatte.
Über Ostern fand erstmals eine Deutzer Kirmes von Wilfried Hoffmann statt. Zudem ist Hoffmann seit einigen Jahren auch für das Porzer Inselfest verantwortlich. Zwar ist die Porzer CDU Veranstalterin, überlässt die Umsetzung aber einem Profi.