Zuletzt eskalierte der Streit um Verteilerkästen für Strom zwischen der Stadt und dem vorherigen Veranstalter der Kirmes, der Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS).
Urteil am Landgericht Köln gesprochenEntscheidung um Stromkästen für die Deutzer Kirmes ist gefallen
Die Stadt Köln hat richtig kalkuliert: Die Verteilerkästen für Strom der Deutzer Kirmes gehören ihr. Eine einstweilige Verfügung der Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) hat das Landgericht Köln am Dienstag abgelehnt.
Am Samstag startet die Osterkirmes, auf der mehr als 100.000 Besucher erwartet werden, also wie geplant. Sie endet mit einem Feuerwerk am 7. April.
Start der Deutzer Osterkirmes: Streit um Verteilerkästen eksaliert
Hätte die GKS Recht bekommen, wäre die Stromversorgung der Kirmes fraglich gewesen. Bereits seit vergangenem Montag nutzt der neue Veranstalter Wilfried Hoffmann nach Absprache mit der Stadt die Verteilerkästen für den Aufbau der diesjährigen Kirmes.
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Die GKS sah sich als Eigentümerin, weil sie die Infrastruktur als bisherige Ausrichterin der Kirmes auf eigene Kosten bauen ließ. Die Stadt hielt dagegen – eine riskante Einschätzung.
Denn schon am Montag vor einer Woche hatte das Ordnungsamt auf Anordnung von Stadtdirektorin Andrea Blome die von der GKS verplombten Kästen aufgebrochen. Per einstweiliger Verfügung wollte die GKS der Stadt den Zugang untersagen. Der Aufbruch kam einem möglichen Gütetermin zuvor, deshalb blieb nur noch die richterliche Entscheidung über das Besitzverhältnis.
Die Stadtdirektorin stand wegen der Deutzer Kirmes schon länger unter Druck. Schon die Vergabe landete vor Gericht. Die GKS hatte die Kirmes mehr als 50 Jahre lang veranstaltet. Für 2024 hatte der neue Veranstalter den Zuschlag bekommen, weil in den Bewerbungsunterlagen der GKS Formfehler gewesen seien, so wurde es den Kölner Schaustellern mitgeteilt. Dagegen hatten sie geklagt, zunächst ein Erfolg für die GKS. Dann loste die Stadt aus und die GKS zog die Niete. Die Entscheidung des Richters ist nun eine weitere Niederlage für die Kölner Schausteller. Hingegen nimmt sie den Druck von Stadtdirektorin Andrea Blome.
GKS verlegte Strom 2015 neu, trotzdem gehören laut Urteil Kabel und Kästen der Stadt
Die Stadt hatte den Festplatz 1999 gekauft, Strom verlegt und wiederholt an die GKS vermietet. 2015 erhielt die GKS von der Rheinenergie die Auflage, die Stromkabel und Trennstellen wegen Sicherheitsbedenken zu erneuern. So schilderte es der Anwalt der Schausteller in der Verhandlung. Im Urteil sagte Richter Dominik Theisen, diese Entscheidung habe die GKS allerdings selbst getroffen.
Im einzigen mündlichen Verhandlungstermin vergangenen Freitag hatte Theisen die Fragen darauf konzentriert, ob die Stromkabel nur vorübergehend oder fest mit Grund und Boden verbunden seien. Letzteres ist der Fall, entschied er nun. Die Verteilerkästen gehören zum Grundstück und sind damit städtisches Eigentum. Die GKS hatte dargelegt, dass die Kabel nach jeder Kirmes wieder aus den Leerrohren gezogen werden und die Kästen nur über einfache Halterungen mit der Kaimauer der Deutzer Werft verbunden seien.
Zu dem Urteil gegen die GKS kam die Gerichtskammer jedoch auch, weil die Kabel und Kästen nicht nur zur vorübergehenden Nutzung installiert worden seien. Allein dass die GKS die Kabel und Kästen auch nach der Niederlage im Losverfahren nicht entfernte, zeige, dass sie die Strominfrastruktur zur langfristigen Nutzung verlegt habe.
Vorstand Willi Krameyer sagte dazu vergangene Woche, die GKS habe die Kästen nicht angerührt, weil sie noch hoffte, die nächste Neuausschreibung der Herbst- und Frühjahrsfeste mit Kirmes zu gewinnen. Nach dem Urteil äußerte sich die GKS noch nicht dazu, wie sie weiter verfahren wolle. Im Sommer will die Stadt entscheiden, wer Ausrichter für die kommenden fünf Jahre wird.
Wilfried Hoffmann war nicht für einen Kommentar zu erreichen. Sein Sprecher hatte nach der mündlichen Verhandlung gesagt, der Streit um die Kabel könne die Kirmes nicht aufhalten. Eine Sprecherin der Stadt teilte auf Anfrage mit, sie habe dem Urteil des Gerichts nichts hinzuzufügen. Die GKS kann vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen.