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Porzer Inselfest startet am 9. MaiGerichte lehnen Anträge der Kölner Schausteller ab

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Die Gemeinschaft Kölner Schausteller will weiterhin Volksfeste in Köln ausrichten (Archivbild).

Die Gemeinschaft Kölner Schausteller will weiterhin Volksfeste in Köln ausrichten (Archivbild).

Die Schausteller wollten anstelle der CDU das Porzer Volksfest im Mai ausrichten und in Berufung im Streit um Deutzer Stromkästen gehen: zwei Niederlagen.

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag der Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) abgelehnt, in der Auswahl der Veranstalter für das Porzer Volksfest vom 9 bis 12. Mai zu bleiben. Seit 45 Jahren richtet die Porzer CDU das Inselfest an der Groov aus – so auch in diesem.

Die GKS hatte sich ebenfalls für die Ausrichtung beworben. Drei Anträge für Veranstaltungen in dem Zeitraum an der Zündorfer Groov waren bei der Stadt eingegangen. Die zwei, die nicht von der Porzer CDU stammten, hatte die Verwaltung aus rechtlichen Gründen abgelehnt, so hatte sie mitgeteilt. Dagegen wollte die GKS mit dem Eilantrag am Verwaltungsgericht vorgehen.

Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass die Kölner Schausteller ohnehin das anstehende Fest mit Start am 9. Mai nicht mehr hätten ausrichten könnten. Die Zeit sei zu knapp, also bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis. „Die Veranstaltung drohte dann in diesem Jahr nicht stattzufinden“, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Also wird das Auswahlverfahren nicht weitergeführt.

Oberlandesgericht lehnt wahrscheinlich Berufung der GKS im Streit um Deutzer Stromkästen ab

Dazu kommt auf die GKS eine weitere Zurückweisung eines anderen Gerichts zu. Das Landgericht Köln hatte im Streit zwischen den Schaustellern und der Stadt Köln um Stromkästen auf der Deutzer Werft entschieden, die Kästen seien städtisches Eigentum. Die GKS hatte Berufung eingelegt.

Die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht, teilte nun auf Anfrage mit, dass ein sogenannter Hinweisbeschluss gefasst worden sei: Der Senat beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Es handelt sich bei nicht um eine finale Entscheidung, zeigt aber eine Tendenz, wie das Gericht wahrscheinlich entscheiden wird.