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Mutmaßliche PlanungsfehlerStadt verklagt Ingenieurbüro auf Schadensersatz

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Blick auf den Rheinboulevard am Kölner Rheinufer in Deutz. 

Köln – Das Landgericht Köln will im August dieses Jahres das Verfahren um Schadenersatzansprüche für den Rheinboulevard in Deutz fortsetzen. Geplant sind ein Termin zur Beweisaufnahme sowie eine Fortsetzung der mündlichen Verhandlung. Das hat die Stadt mitgeteilt.

Ingenieurbüro auf Schadensersatz verklagt

Die Verwaltung hat ein beteiligtes Ingenieurbüro auf Schadenersatz verklagt, weil dieses bei der Baugrunderkundung Planungsfehler begangen haben soll. Aus Sicht der Stadt seien die Leistungen mangelhaft erbracht worden.

Planungsfehler führten zu Neuausschreibung

Insbesondere habe sich das vorgeschlagene Gründungskonzept für eine sogenannte Tiefengründung als unbrauchbar herausgestellt, so die Stadt. Aufgrund dieses Planungsfehlers sei es erforderlich gewesen, die Planungsleistungen der übrigen an dem Projekt Beteiligten B erneut auszuschreiben. Das habe dazu geführt, dass Mehrkosten entstanden seien, heißt es vonseiten der Stadt.

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Die Zahlung der Schadenersatzforderung wurde von dem Ingenieurbüro außergerichtlich verweigert. Der Stadtrat hatte daraufhin bereits im Jahr 2014 beschlossen, dass gegen das Ingenieurbüro und deren Haftpflichtversicherung Klage erhoben werden soll. Bislang wurde gutachterlich die Schadensverantwortlichkeit des beklagten Büros geprüft.