Aufgrund der Wartungsarbeiten kann es zu lauten Geräuschen kommen.
„Turnaround“ beginntWartungsarbeiten in der Raffinerie von Shell in Köln-Godorf
Im Shell Energy and Chemicals Park Rheinland in Köln-Godorf werden für rund sechs Wochen zwei große Anlagenkomplexe außer Betrieb genommen. Ab Anfang kommender Woche finden dort die gesetzlich vorgeschriebenen Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten statt. Für die Arbeiten kommen täglich zusätzlich bis zu 2200 Fachkräfte ins Werk.
Der Standort Wesseling ist nicht betroffen
Der sogenannte Großstillstand, auch „Turnaround“ genannt, in Köln-Godorf ist für Ende August bis Mitte Oktober 2024 geplant. Die Vorbereitungen dauern nach Angaben von Shell mehr als zwei Jahre. Der Standort Wesseling ist nicht betroffen, sodass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.
Der „Turnaround“ ist gesetzlich verpflichtend und findet in festgelegten zeitlichen Intervallen statt. Shell investiere dabei aber nicht nur in die Instandhaltung der Anlagen, sondern optimiere sie auch technisch. Der Terminplan für die kommenden sechs Wochen umfasst rund 30.000 einzelne Arbeitsschritte.
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Köln: Wartungen können laut werden
Etwa 1550 Ausrüstungsgegenstände wie Kolonnen, Druckbehälter, Armaturen und Wärmetauscher sollen geprüft werden. Zu den Maßnahmen zählt auch die Erneuerung des Kopfes einer Destillationskolonne. Der neue Kopf ist 3,10 Meter hoch, hat einen Durchmesser von 5,50 Meter und wiegt 16.500 Kilogramm.
Der Stillstand beginnt mit dem Abfahren der entsprechenden Anlagen. Dadurch kann es in der Zeit vom 26. August bis voraussichtlich zum 8. September zu Fackeltätigkeit sowie zu lauten Geräuschen und vermehrten Gerüchen kommen. Auch während des Stillstands können Montage- und Reinigungsarbeiten auf dem Waschplatz laute Geräusche verursachen.
Mit der Stadt Köln wurde ein Verkehrskonzept abgestimmt, damit es zu keinen größeren Auswirkungen auf den Verkehr im Bereich Godorfer Hauptstraße/Kiesgrubenweg kommt. Die Verkehrsführung im Bereich des Werktors 32 am Kiesgrubenweg ist durch Absperrungen und Markierungen beidseitig eingeschränkt. Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 Kilometer pro Stunde.