- Das Ordnungsamt der Stadt Köln verbietet den Straßenkünstlern, Seifenblasen zu machen. Das schädige die Umwelt.
- Ob die Lauge aus Spülmittel und Wasser tatsächlich so schädlich für das Grundwasser ist, bleibt fraglich.
Köln – Riesige Seifenblasen schweben vorigen Samstag durch den Rheingarten. Kinder laufen den schillernden Gebilden hinterher, Erwachsene sind verzückt vom Anblick. Nur nicht die Beamten vom Ordnungsamt der Stadt Köln. In schnellen Schritten sind sie bei dem Mann, der die Seifenblasen produziert. Sie belassen es diesmal bei einer Belehrung und fordern ihn auf, den Platz zu verlassen.
Die Begründung: Die Lauge, aus der die Blasen hergestellt gemacht werden, enthält Spülmittel – und das schädige die Umwelt. Sowohl beim Platzen der Seifenblasen als auch beim Schöpfen der Flüssigkeit aus dem Behälter gelangt Lauge auf das Straßenpflaster und den Rasen.
Bis zu 510 Euro Strafe möglich
Eine solche „Verunreinigung der öffentlichen Flächen“ ist laut Kölner Stadtordnung, Paragraf 3, Absatz 1, verboten – und zwar grundsätzlich und überall. Es kann sogar mit einem Bußgeld bis zu 510 Euro bestraft werden.
Ob die Menge an Chemikalien in einer Lauge aus Spülmittel und Wasser tatsächlich so signifikant ist, dass Grundwasser und Natur geschädigt werden, ist allerdings fraglich. „Ein Eimer Seifenlauge schädigt das Grundwasser sicher nicht nachhaltig“, sagt ein Feuerwehrmann, der sich mit Chemieeinsätzen auskennt. In Krefeld waren zuletzt zehn Kilo Seifenlauge in den Rhein geraten und bildeten eine 50 Quadratmeter große Schaumdecke. Das Umweltamt und die Feuerwehr sahen aber keinen Grund zum Eingreifen. Seife werde in Wasser stark verdünnt und sei „biologisch gut abbaubar“, hieß es.
„Belästigung der Allgemeinheit“
Die Stadt Köln erkennt darüber hinaus aber auch eine „Belästigung der Allgemeinheit“ durch die Seifenblasen-Künstler – das wiederum gehe aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz hervor, Paragraf 118. Durch die Lauge, so Carolin Krause vom Ordnungsamt, entstehe ein Film auf den Fußgängerwegen, der zu einer „akuten Rutschgefahr“ führe. Das gefährde die Allgemeinheit.
Jedenfalls meistens, möchte man hinzufügen. Am Weltkindertag offensichtlich nicht: Den organisiert das städtische Amt für Kinder, Jugend und Familie jedes Jahr in der Altstadt, und da gehören Seifenblasen-Künstler im Rheingarten zum festen Repertoire. Auch ist bis heute kein Fall bekannt, in dem ein Passant sich verletzt hätte, weil er auf Seife ausgerutscht wäre.
Ein Polizeibeamter, der in der Innenstadt arbeitet, schüttelt nur den Kopf. „Die meisten Beschwerden gibt es wegen Straßenmusikern, die die Musik zu laut aufdrehen“, sagt er „nicht wegen Seifenblasen-Künstlern.“
Das regelt die Kölner Stadtordnung: In ihrer aktuellen Fassung von 2014 stellt die Kölner Stadtordnung (KSO) Regeln für das städtische Zusammenleben auf. Sie ist eine Zusammenfassung unterschiedlicher Vorschriften und bestimmt, was auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünflächen gestattet ist. Es geht um Grillen, Straßenmusik, das Verhalten auf Spielplätzen und etliches mehr. Die Verbote, die mit Buß- oder Verwarngeld belegt werden können, reichen vom Ausspucken von Kaugummi über aggressives Betteln bis hin zum Badeverbot in Brunnen und Springbrunnen oder dem Mitführen von Laserpointern im Umfeld von Stadien. (ts)