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Sektion KulturwissenschaftenJurist der Uni Köln ist neues Mitglied der Nationalen Akademie Leopoldina

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Straf- und Völkerrechtler Claus Kreß in einem Gerichtsaal mit Richterrobe

Straf- und Völkerrechtler Claus Kreß, Jura-Professor an der Uni Köln, ist nun Mitglied der Leopoldina.

Der Professor für Straf- und Völkerrecht Claus Kreß ist seit November Mitglied der Leopoldina.

Der Kölner Straf- und Völkerrechtler Professor Claus Kreß ist im November in die Leopoldina gewählt worden. Kreß wird der Sektion „Kulturwissenschaften“ angehören, zu denen die Leopoldina auch die Rechtswissenschaften zählt. Die 1652 gegründete Leopoldina vereinigt rund 1600 Forschende aus nahezu allen Wissenschaftsbereichen und aus mehr als 30 Ländern zu einer klassischen Gelehrtengesellschaft. Die Mitglieder werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren in die Akademie gewählt. Kriterium für die Aufnahme sind herausragende wissenschaftliche Leistungen.

„Mit Herrn Professor Kreß hat die Leopoldina einen international ausgesprochen renommierten und erfahrenen Experten auf dem Gebiet des Völkerrechts der Friedenssicherung in die Akademie aufgenommen. Hierzu möchte ich Herrn Kollegen Kreß herzlich gratulieren“, sagt der Rektor der Universität zu Köln, Professor Joybrato Mukherjee.

„Ich freue mich sehr über die Wahl in die Leopoldina und ebenso auf die Mitwirkung in deren Kulturwissenschaftlicher Sektion“, sagt Kreß selbst über die Auszeichnung.

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Claus Kreß seit 2004 Professor für Straf- und Völkerrecht an der Uni Köln

Kreß ist seit 2004 Professor für Straf- und Völkerrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Köln. 2012 richtete er dort das Institute for International Peace and Security Law ein. 2024 gründete er gemeinsam mit Professor Fabian Klose und Professorin Angelika Nußberger das Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law.

Kreß‘ Forschungsschwerpunkt liegt im Völkerrecht der Friedenssicherung. Er beschäftigt sich dabei etwa mit dem rechtlichen Rahmen transnationaler bewaffneter Konflikte zwischen Staaten und nicht-staatlichen Organisationen, mit den Rechtsbegriffen der Aggression und des Völkermords und mit dem Spannungsfeld zwischen Völkerstrafrecht und Immunitäten. (gam)