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Kölner Silvesternacht509 Anzeigen wegen Sexualdelikten – drei Verurteilungen

Lesezeit 2 Minuten
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Die Situation vor dem Kölner Dom in der Silvesternacht.

Wie viele Strafanzeigen gingen bei der Polizei ein?

1205 Strafanzeigen wurden in der Folge der Silvesternacht geschrieben, 509 davon befassen sich mit Sexualdelikten. Viele Ermittlungsverfahren sind bereits eingestellt worden.

Gibt es in allen 509 Fällen Tatverdächtige?

Nein, bei 369 Ermittlungsverfahren wurde bislang kein Tatverdächtiger ermittelt. Dabei handelt es sich um folgende Vorwürfe: 189 sexuelle Nötigungen, 157 Beleidigungen auf sexueller Grundlage, 22 Vergewaltigungen und eine exhibitionistische Handlung.

Wie viele Gerichtsverhandlungen hat es gegeben?

Bis jetzt wurden insgesamt 22 Verfahren vor Gericht verhandelt. Dabei handelt es sich allerdings um eine Bandbreite von Tatvorwürfen. 20 Männer wurden schuldig gesprochen, darunter sind drei Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In den anderen Fällen handelt es sich meist um Diebstähle, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Drogendelikte, Hehlerei oder Beleidigung.

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Welche Strafe gab es für die Sexualstraftäter?

Am 7. Juli wurden gleich zwei Personen zu Haftstrafen verurteilt. Hassan T. (26) und Hussein A. (21) bekamen jeweils ein Jahr auf Bewährung. T. wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Nötigung, U. wegen sexueller Nötigung.

Am 28. Juli wurde Muhamed A., dessen Alter unklar bleibt, da er mehrere Identitäten benutzt, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich der Beleidigung auf sexueller Grundlage in zwei Fällen sowie des Diebstahls und einer Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar gemacht hat.

Laufen noch weitere Verfahren?

Ja. Es gibt zehn weitere Verhandlungen, eines wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage – einem Griff an den Po.

Was sagt die Justiz zur Bilanz der Silvesternacht?

Wolfgang Schorn, Pressesprecher des Amtsgerichts, reagiert ernüchtert. Die meisten Sexualdelikte seien nie bei Gericht angekommen. „Die Taten, die die Silvesternacht zur Silvesternacht gemacht haben“, nennt er die Übergriffe.

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