Polizeipräsidenten können keine „politischen Beamten“ sein, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das hat Konsequenzen.
Urteil mit weitreichenden Folgen für NRWKölner Polizeipräsident nach Silvesternacht 2015 zu Unrecht entlassen
Mehr als acht Jahre nach der verheerenden Kölner Silvesternacht 2015/16 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Entscheidung getroffen, die für den Kölner Ex-Polizeipräsident Wolfgang Albers eine späte Genugtuung ist: Das Land hätte Albers damals nicht schassen dürfen (Az. 2 BvL 2/22). Die Auswirkungen der Gerichtsentscheidung sind gravierend und gelten bundesweit: Polizeipräsidenten dürfen nun nicht mehr per Ritterschlag ernannt – oder eben einfach so abgesägt werden.
Sexuelle Übergriffe am Kölner Dom
In der Nacht des 31. Dezembers 2015 war es auf der Domplatte und am Kölner Hauptbahnhof zu zahlreichen sexuellen Übergriffen gekommen. Männergruppen hatten Frauen eingekesselt, begrabscht und bestohlen. Am nächsten Morgen berichtete die Pressestelle der Polizei allerdings von friedlichen Feiern und einer entspannten Einsatzlage. Nur tröpfelnd kam die Wahrheit ans Licht.
Albers – damals erst 60 Jahre alt – wurde eine Woche später vom damaligen Innenminister Ralf Jäger (SPD) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. „Ich habe heute dem Kölner Polizeipräsidenten in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass ich ihn in den einstweiligen Ruhestand versetzen werde“, sagte Jäger wörtlich am 8. Januar 2016. „Dieser Schritt ist nötig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Handlungsfähigkeit der Kölner Polizei zurückzugewinnen.“
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Die Entlassung ging so einfach, weil der Polizeipräsident ein „politischer Beamter“ war. Als solcher kann er von der Landesregierung nach Gutdünken eingesetzt und eben auch wieder gefeuert werden.
Reul beruft Polizeipräsidenten nicht nach Parteibuch
Albers war als Polizeipräsident SPD-Mitglied. Ebenso wie zum Beispiel der ehemalige Düsseldorfer Polizeipräsident Norbert Wesseler, der sogar als SPD-Bürgermeisterkandidat in Vreden antrat (und verlor). Innenminister Herbert Reul (CDU) beruft neue Polizeipräsidenten inzwischen betont nicht mehr nach Parteibuch, sondern nach Qualifikation ein.
Aber: Reul sucht sie eben noch selbst aus – bisher. Das Kabinett muss den Vorschlag dann nur noch abnicken. So wie diese Woche zum Beispiel Christine Frücht als neue Polizeipräsidentin in Bochum. Sie dürfte die letzte Kandidatin gewesen sein, die ohne Ausschreibungsverfahren ins Amt kommt. Ganz sicher scheint ihr Job-Start aber nicht: Eine Sprecherin des Innenministeriums sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ lediglich, dass es „weiter beabsichtigt“ sei, dem „Kabinettbeschluss Rechnung zu tragen“.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht teilte die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, dass Polizeipräsidenten eben nicht als „politische Beamte“ zu sehen sind. Der entsprechende Passus im Landesbeamtengesetz (§ 37 Abs. 1 Nr. 5 LBG NRW) sei verfassungswidrig.
Ein „politischer Beamter“ ist ein Mittler zwischen der Politik – in diesem Fall der Regierung – und der Verwaltung. Albers hatte nach eigenem Bekunden mit der Regierung aber kaum was zu tun. So betonten auch die Richter in Karlsruhe jetzt: „Weder der den Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen zugewiesene Aufgabenbereich oder der ihnen zugemessene Entscheidungsspielraum noch ihre organisatorische Stellung, der Umfang der ihnen auferlegten Beratungspflichten gegenüber der Landesregierung oder andere Gesichtspunkte weisen das Amt des Polizeipräsidenten als ein ‚politisches‘ aus.“
Polizei-Gewerkschaft begrüßt Urteil
Die Sprecherin des Innenministeriums sagte dazu, dass man nun „die Entscheidungsgründe des BVerfG und den konkreten Umsetzungsbedarf prüfen“ werde.
Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Michael Mertens, begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts „ausdrücklich“, wie er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte: „Damit sind Polizeipräsidentinnen und Präsidenten politisch unabhängiger.“ Sie müssten nun nicht mehr fürchten, ihren Job zu verlieren, wenn sie in bestimmten Fällen nicht auf einer Linie mit der Regierung seien. Albers ist GdP-Mitglied und wurde vom Rechtsschutz des Verbands begleitet.
Albers‘ Anwalt Fritz Marx teilte am Donnerstag mit: „Herr Albers hat die Entscheidung des BVerfG zur Kenntnis genommen und freut sich, dass er mit seinem Verfahren einen Beitrag zur Stärkung des so wichtigen Amtes der Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen leisten konnte.“
Das eigentliche Verfahren von Albers wird nun wieder am OVG fortgeführt. Nach dem Karlsruher Beschluss dürften die dortigen Richter seiner Klage stattgeben und seine Versetzung in den Ruhestand als ungültig erklären. Albers hatte zuletzt als Anwalt in einer Kölner Kanzlei gearbeitet und ging dort Anfang des Jahres in Ruhestand. Diesmal wirklich.