Rechtlicher FormfehlerStadt Köln hat hunderte Fahrverbote aufgehoben
- Seit Frühjahr gelten nach der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) höhere Strafen.
- Weil die neue StVO rechtliche Fehler aufweist, wurde ein Erlass herausgegeben, wonach alle laufenden Bußgeldverfahren, die noch nicht rechtskräftig sind, nach dem alten Rechtsstand zu behandeln sind.
- Weiterhin gedulden müssen sich die Autofahrer, deren Bescheid bereits rechtskräftig ist.
Köln – Die Stadt Köln hat seit Anfang Juli Hunderte von Fahrverboten, die aufgrund der verschärften – und mittlerweile wieder ausgesetzten – Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängt worden waren, zurückgenommen. Nach Angaben der Verwaltung waren seit Ende April insgesamt 596 Bußgeldbescheid mit einem einmonatigen Fahrverbot erlassen worden.
Davon nahm die Bußgeldstelle inzwischen in 465 Fällen den Bescheid „von Amts wegen“ zurück und ersetzte ihn durch einen Bescheid ohne Fahrverbot.
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Grund ist ein rechtlicher Formfehler bei der Änderung der StVO in Deutschland. Die Landesregierung hatte deshalb am 3. Juli die Novelle vorerst außer Kraft gesetzt. Diese sah bereits bei einer Tempoüberschreitung zwischen 21 und 30 Stundenkilometern innerorts und zwischen 26 und 40 Stundenkilometern außerorts einen einmonatigen Führerscheinentzug vor. Wer schneller fährt, riskierte schon zuvor ein Fahrverbot. Durch die Verschärfung war es seit dem 28. April, als die neue StVO in Kraft trat, zu einer Flut von Fahrverboten gekommen.
Stadt Köln wartet auf weiteren Erlass
Weiterhin gedulden müssen sich allerdings die Autofahrer, deren Bescheid bereits rechtskräftig ist. In Köln sind dies nach Angaben der Stadt 131 Fälle. Davon wurden 35 Fahrverbote bereits vollstreckt. 15 Führerscheine befinden sich noch in amtlicher Verwahrung, bei 81 Verfahren steht der Einzug der Fahrerlaubnis noch an.
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Derzeit wird auf Bundes- und Landesebene beraten, wie mit diesen Fällen umgegangen werden soll. „Hierzu wartet die Stadt Köln auf einen weiteren Erlass“, teilte die Verwaltung mit. Das Land habe ausdrücklich erklärt, dass Führerscheine bei rechtskräftigen Bescheiden nicht herausgegeben werden dürfen.