Anlass ist der Auftritt der Band Weimar in den Sartory-Sälen Anfang Mai.
Nach Weimar-Auftritt in KölnStadt soll Broschüre zur Vermietung an Extremisten überarbeiten
Die Kölner Stadtverwaltung soll ihre Broschüre „Keine Räume für Nazis“ aktualisieren, um Auftritte von extremistischen Bands und Gruppen in der Stadt potenziell verhindern zu können. Das hat der Kulturausschuss am Dienstag mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD, FDP, Linken und Volt beschlossen.
Städtische Räume sollen nicht an Extremisten vermietet werden können
Der Vorstoß dazu kam von der SPD-Fraktion, die ursprünglich einen „Code of Conduct“, also einen Verhaltenskodex, entwickeln lassen wollte, der Maßnahmen und Kriterien festlegen sollte, woran Veranstalter rechtsextreme Inhalte erkennen und wie sie gegen eine Anmietung ihrer Räume vorgehen können. Der Antrag wurde allerdings ersetzt durch den jetzigen Beschluss, der sich an den Kriterien für die Raumvergabe der Stadt orientiert. Danach ist eine Überlassung ausgeschlossen, wenn bei der Veranstaltung die „hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antisemitisches, radikalislamistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches sowie verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird“.
Hintergrund des Beschlusses ist der Auftritt der Band „Weimar“ in den Sartory-Sälen Anfang Mai. Die Band war in der Vergangenheit mit rechten Texten aufgefallen. Der ursprüngliche SPD-Antrag nahm zudem auch Bezug auf den Auftritt von Roger Waters in der Lanxess-Arena 2023. „Diese Vorfälle haben gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht und die Stadt dafür sorgen muss, dass Kulturstätten in Köln vor rechtsextremen, antisemitischen oder antidemokratischen Gruppen geschützt werden“, heißt es.
Hans-Peter Killguss, Leiter der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus am NS-Dok kündigte an, nun zwei Papiere aufsetzen zu wollen: eines, dass sich auf die Anmietung von städtischen Räumen, und eines, dass sich auf die Anmietungen von privaten Räumen bezieht.