Tödlich verunglückte KölnerinAufarbeitung bleibt aus – KVB zahlt 50.000 Euro
Köln – Die Eltern der 27-jährigen Frau, die am 15. Januar 2019 auf der Luxemburger Straße von einer Stadtbahn erfasst wurde und am nächsten Tag starb, und die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) haben in einem Zivilprozess einen Vergleich geschlossen. Das Verkehrsunternehmen zahlt den Eltern, die es verklagt hatten, 50.000 Euro unter der Bedingung, dass sie künftig schweigen.
Vergleich vor Gericht: Schuldfrage war lange unklar
In den frühen Abendstunden jenes Tages wollte die Kölnerin die Luxemburger Straße in Höhe der Wittekindstraße auf dem Fußgängerüberweg überqueren. Dabei wurde sie von einer Stadtbahn der Linie 18, die in Richtung Barbarossaplatz fuhr, erfasst und eingeklemmt. Die Feuerwehr befreite die lebensgefährlich verletzte Frau und brachte sie in eine Klinik.
Dort starb sie in der Nacht. Rasch kamen Spekulationen auf, wer Schuld an dem Unfall hatte. Die Stadt hatte die Ampeln, die an der Strecke zwischen den Haltestellen „Arnulfstraße“ und „Sülzburgstraße“ den Vorrang zwischen Bahnen und Fußgängen regelten, abgeschaltet, um sie nach und nach zu erneuern. Als Ersatz dienten Baustellenampeln. Anwohner kritisierten in den Monaten vor dem tödlichen Unglück, die Schaltung der Lichtsignalanlagen führe zu gefährlichen Situationen.
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KVB bestätigte falsche Ampel – Stadt wies Kritik zurück
Anfang November 2018 ging ein Verkehrsmeister der KVB der Beschwerde einer Frau nach, ihre Tochter sei am Übergang auf Höhe der Leybergstraße – etwa 100 Meter weit entfernt von der Querung an der Wittekindstraße - beinahe von einer Stadtbahn überfahren worden. Obwohl die Baustellenampel für Fußgänger grün gezeigt habe, sei die Bahn ungebremst auf die Haltestelle zugefahren.
Nach einer Prüfung vor Ort bestätigte der Verkehrsmeister die von der Anwohnerin beschriebenen „Unregelmäßigkeiten“ und konstatierte, die Räumphasen der Ampel, also die Zeiten zum Queren der Gleise, seien viel zu kurz. Er gab den Hinweis an die Stadt weiter. Das Amt für Verkehrsmanagement wies die Kritik nach eigenen Angaben zurück: Die Fußgänger hätten die von den Richtlinien vorgeschriebene Zeit zum Überqueren.
KVB möchte sich nicht äußern
Trotzdem teilte ein Mitarbeiter des Amts der Anwohnerin schriftlich mit, die Bahnfahrer seien sensibilisiert worden, weil es wegen der abweichenden Schaltung der Ersatzampeln schon mehrfach zu den von ihr geschilderten Situationen gekommen sei.
Der Verdacht, der Bahnfahrer könnte ein Rotsignal missachtet haben, erhärtete sich nicht. Auf das Ende des Zivilprozesses angesprochen, sagte ein KVB-Sprecher am Freitag: „Wir möchten uns nicht zu dem Thema äußern.“