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Wohnungsbau in KölnStadt verkauft Grundstücke nur noch in Ausnahmen

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Wohnungsneubauprojekt in Köln 

Köln – Im Kölner Stadtrat am Donnerstagabend ist eine Entscheidung gefallen, die beim Kölner Haus- und Grundbesitzerverein für Unmut sorgt. Die Mehrheit der Ratsmitglieder spricht dagegen von einem „Paradigmenwechsel“.

Die Stadt wird künftig ihre Grundstücke für den Wohnungsbau „vorrangig“ mittels Erbbaurecht vergeben. Damit bleiben die Grundstücke weiterhin im Besitz der Stadt, anstatt sie an Investoren, die darauf Wohnungen bauen wollen, zu verkaufen.

Dadurch behält die Stadt ein Zugriffsrecht auf die Areale – und kann bestimmte Vorgaben machen, etwa über die Höhe der Mieten bei einem Teil der Wohnungen, die auf einen Grundstück per Erbbaurecht entstehen. Die Stadt verzichtet auf kurzfristig höhere Gewinne durch einen Verkauf und bekommt stattdessen jahrzehntelange Pacht. Der Stadtrat hat dem Vorhaben mit großer Mehrheit zugestimmt.

Wenn ein Investor ein städtisches Grundstück auf Basis des Erbbaurechts übernimmt, zahlt er für das Areal in den ersten 60 Jahren pro Jahr eine Pacht von 1,5 Prozent des Verkehrswerts des Grundstücks, wenn er darauf mindestens 30 Prozent geförderten und 20 preisgedämpften Wohnungsbau errichtet. Ab dem 61. Jahr oder wenn weniger günstige Wohnungen entstehen, werden vier Prozent fällig. Bei den preisgedämpften Wohnungen gilt eine maximale Kaltmiete von zehn Euro pro Quadratmeter die „nur gemäß der Entwicklung des Verbraucherpreisindex“ erhöht werden darf.

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Bei den frei finanzierten Wohnungen gibt es keine Beschränkung. Ein Erbbaupachtvertrag läuft über 80 Jahre und kann dann verlängert werden. Das Erbbaurecht soll beim Geschosswohnungsbau „vorrangig“ angewandt werden, klassische Grundstücksverkäufe sollen nur noch in Ausnahmen erfolgen.

Köln: Mehrheit im Stadtrat spricht von „Paradigmenwechsel“

Die Mehrheit der Ratsmitglieder sprach von einem „Paradigmenwechsel“ in der Wohnungsbaupolitik und erhofft sich eine Entspannung auf dem überhitzen Mietmarkt mit mehr günstigerem Wohnraum. FDP und AfD stimmten gegen die vorrangige Nutzung des Erbbaurechts bei der Grundstücksvergabe. Die Liberalen fürchten, dass die neue Regelung potenzielle Investoren abschrecke und damit den Wohnungsbau behindere. Zudem würde vor allem junge Familien Köln den Rücken kehren oder die Stadt von vorn herein meiden, sagt die FDP.

Auch der Haus- und Grundbesitzerverein warnt in dieser Tonart: „Wenn der Grunderwerb nur noch auf privaten Flächen möglich sein wird, dann sendet die Stadt ein eindeutiges Zeichen an Immobilieneigentümer, dass diese unerwünscht sind.“