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Brisanter RTL-BeitragBoris Becker setzt sich mit Unterlassungsklage gegen Oliver Pocher durch

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Ex-Tennis-Star Boris Becker (l.) und Comedian Oliver Pocher streiten vor Gericht, im Prozess geht es um Persönlichkeitsrechte.

Ex-Tennis-Star Boris Becker (l.) und Comedian Oliver Pocher streiten vor Gericht, im Prozess geht es um Persönlichkeitsrechte.

Unter dem Slogan „Make Boris rich again“ wurde in der strittigen Sendung ein Spendenaufruf gestartet – zum Ärger des früheren Tennis-Stars.

Ex-Tennisstar Boris Becker (56) hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen TV-Komiker Oliver Pocher in zweiter Instanz durchgesetzt. Pocher sei es nun untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiter zu verbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag in Freiburg.

„Make Boris rich again“: Ärger um getarnte Preisverleihung

Außerdem müsse Pocher die Bildsequenzen löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht seien. Strittig waren Sequenzen eines Fernsehbeitrags aus der RTL-Sendung „Pocher - gefährlich ehrlich“ vom Oktober 2020. (Rechtssache: Az: 14 U 620/22)

Unter dem Slogan „Make Boris rich again“ wurde in der strittigen Sendung ein Spendenaufruf gestartet. Nach Angaben der ersten Instanz ist zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde. Becker sah angesichts seiner Privatinsolvenz darin einen Affront und zog vor Gericht.

Becker gegen Pocher: Richterin sah Grenzen bei Darstellung von Prominenten

Das Gericht folgte mit seinen Urteil nicht dem Offenburger Landgericht. Es hatte vor einem Jahr die Klage Beckers gegen Pocher (45) in erster Instanz zurückgewiesen.

Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte bereits Mitte des Monats gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen: „Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes - gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde - hinnehmen muss.“ (dpa)