Prozess beginnt am DonnerstagSchneller Schuldspruch im Fall Metzelder möglich
Düsseldorf – Es wird ein Spießrutenlauf. Zumindest den Weg durch den Haupteingang zum Gerichtssaal in Düsseldorf hatten seine Anwälte dem Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder zum Prozessauftakt am Donnerstag in der Kinderpornoaffäre ersparen wollen.
Mit dem Hinweis auf eine erhöhte Gefährdungslage baten die Verteidiger die Amtsrichterin Astrid Stammerjohann darum, dass ihr Mandant über die abgeschottete Vorführstelle der Gefangenen den Gerichtssaal betreten dürfe. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Justizkreisen erfuhr, machten die Anwälte massive Bedrohungen gegen den Angeklagten im Internet für diese Einschätzung verantwortlich. Die Bitte wurde abgelehnt.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: 29 Mal soll der 40-Jährige an drei Frauen in WhatsApp-Chats im Jahr 2019 Kinderpornomaterial versandt haben. Ferner fanden sich auf seinem Handy 297 Dateien mit kinder- und jugendpornographischem Inhalt.
Metzelders Motiv ist unklar
Bis heute ist unklar, welches Motiv den Ex-Profi dazu bewegen konnte, die Missbrauchsdateien zu verschicken. Warum geht ein Verdienstkreuzträger des Landes NRW und Werbebotschafter für einen Verein gegen Kinderprostitution so ein Risiko ein? Sichergestellte Chats werfen die Frage auf, ob der Angeklagte pädophil ist. Sein Verteidiger Ulrich Sommer weist dies zurück.
Seit Anklageerhebung im September 2020 herrscht Wirrwarr um die Verteidigerstrategie. So soll Metzelders erster Anwalt eine geständige Einlassung für den Klienten abgegeben haben. Nach dem Verteidigerwechsel zu dem Kölner Strafrechtsprofessor Sommer war davon keine Rede mehr. Ein Gutachter wurde bemüht, der seitenweise begründete, warum es sich nicht um ein Geständnis handelte. Vielmehr traten die neuen Anwälte den Vorwürfen entgegen.
Bewährungsstrafe wahrscheinlich
Inzwischen scheint es fraglich, ob diese Konflikthaltung in der Hauptverhandlung zum Tragen kommt. Wie zu erfahren war, könnte der Prozess nach dem ersten der drei geplanten Sitzungstage ein Ende finden. Richterin Stammerjohann soll im Gespräch mit den Verteidigern einen Vorschlag angekündigt haben, um den Fall mit einem adäquaten Schuldspruch ad acta zu legen. Der Strafrahmen in diesem Fall liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Bei einem Ersttäter und der überschaubaren Menge versandter Missbrauchsdateien liefe es auf eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage hinaus. Ob damit auch eine Therapieauflage verbunden werden könnte, bleibt abzuwarten. Die objektive Beweislage der Anklage zumindest lässt wenig Spielraum. Im Gegensatz zu anderen Sexualstrafverfahren, in denen die Aussage des Opfers gegen jene des Täters steht, liegt in diesem Fall ein höchst kompromittierender Chatverlauf vor.
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Im Jahr 2018 hatte Metzelder per Instagram eine Serbin aus Hamburg kennengelernt. In der Folgezeit wurden die Chats intimer. Den Ermittlungen zufolge soll Lena M. (Name geändert) ihren Bekannten dazu verleitet haben, seine geheimsten sexuellen Wünsche preiszugeben. Metzelder soll sich dazu bekannt haben, auf junge Mädchen zu stehen.
Im weiteren Chatverkehr sollen die Schülerinnen immer jünger geworden sein. Zum Schein will Lena M. darauf eingegangen sein. Die Hanseatin erfand zwei Nichten, auf die ihr Chatpartner direkt angesprungen sein soll. Von einem gemeinsamen Urlaub auf Sylt war die Rede. Zugleich soll ihr der Angeklagte Kinderpornodateien geschickt haben.
Vorwurf der Provokation
Über Umwege soll die Empfängerin später die Polizei eingeschaltet haben. Metzelders Verteidiger Sommer ist der Überzeugung, dass eine Provokation dahintersteckte. „Diese Frau ist gelenkt worden. Irgendjemand wollte da meinen Mandanten linken.“ Aus seiner Sicht ist der Ex-Fußballstar auf die falschen Avancen hereingefallen.
Nur zu gerne hätte der Anwalt Lena M. im Zeugenstand vernommen, um ihre Motive herauszufiltern. So moniert Sommer die beschränkten Deutschkenntnisse der Hanseatin. Aus seiner Sicht reichen diese Sprachfähigkeiten nicht aus, um die Posts alleine verfasst zu haben. „Da stellt sich die Frage, wer die besonders provokanten Stellen in dem Chat für die Frau geschrieben hat?“
Verfahren gegen Lena M. läuft
Auch hätte er die Zeugin mit der Frage konfrontiert: „Mit wem haben sie vorab gesprochen, um meinen Mandanten zu provozieren?“ Aus der Befragung wird jedoch nichts. Nach wie vor läuft in dem Fall auch ein Verfahren in Hamburg gegen Lena M.. Das Amtsgericht hat dort einen Strafbefehl gegen die Beschuldigte in Höhe von 1000 Euro verhängt. Dagegen hat sie Rechtsmittel eingelegt. Insofern steht ihr ein Schweigerecht zu.