- Dem ehemaligen Nationalspieler Christoph Metzelder wird der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen.
- Nach wie vor prüft das Amtsgericht die Zulassung der Anklage.
- Doch nun hat Metzelder seinen Strafverteidiger gewechselt – der Kölner Anwalt gilt als umstritten.
Köln/Düsseldorf – Der ehemalige Fußballnationalspieler Christoph Metzelder hat sich nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ einen neuen Strafverteidiger besorgt. Die Anklage scheint Metzelder veranlasst zu haben, den Kölner Anwalt Ulrich Sommer mit der Vertretung seiner Interessen zu betrauen. Justizkreise bestätigten diesen Vorgang. Der neue Anwalt wollte sich auf Anfrage dieser Zeitung nicht äußern. Sommer, Professor an der Uni Köln und promovierter Jurist, gilt als streitbarer Verteidiger, wenn es um komplizierte Angelegenheiten geht.
Zuletzt hat er den Ex-Geheimagenten Werner Mauss, 80, vor dem Bochumer Landgericht vertreten. Der Detektiv soll Steuern in der Höhe von 14 Millionen Euro hinterzogen haben. Sommer erreichte, dass der Prozess im zweiten Anlauf wegen formaler Rechtsfehler platzte. Neuauflage ungewiss.
234 kinderpornografische Dateien gefunden
Nun soll der Kölner Jurist einen Fall glimpflich über die Bühne bringen, der angesichts der Vorwürfe wohl schwer zu verteidigen ist. Die Ausgangslage: 234 Kinderpornodateien fand die Düsseldorfer Kripo auf Metzelders Handy. Zudem soll der Ex-Profi im vergangenen Jahr in 29 Fällen Missbrauchsvideos und Bilder an drei Frauen via WhatsApp versandt haben. Auch soll der einstige Top-Verteidiger in Chats über sexuelle Vorlieben gesprochen haben, die sich auf Kinder und Jugendliche bezogen. Seine alte Verteidigerriege hat bei den Düsseldorfer Strafverfolgern eine umfassende geständige Einlassung abgegeben. Das ändert aber nichts an dem Umstand, dass bis zu einer Verurteilung für Metzelder die Unschuldsvermutung gilt.
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Im Gegensatz zu manch anderen Sexualstrafverfahren, wie dem es Wetter-Moderators Jörg Kachelmann, der vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen wurde, existieren im Fall Metzelder durch die sichergestellten Dateien objektive Beweise. Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob und wie der Kölner Anwalt seinem Mandanten einen öffentlichen Prozess ersparen will.
Nach wie vor prüft das Amtsgericht die Zulassung der Anklage. Im so genannten Zwischen-Verfahren könnten die Rechtsvertreter des Angeschuldigten darauf plädieren, den Prozess nicht zu eröffnen. Alternativ steht beispielsweise ein Strafbefehl im Raum, der in diesem Fall bei einem Ersttäter zulässig wäre. Nach wie vor gilt der Besitz und das Verbreiten von Kinderpornografie als Vergehen und nicht als Verbrechen. Hierfür bräuchte es allerdings die Zustimmung der Staatsanwaltschaft, wozu die Ankläger nicht bereit zu sein scheinen. Ebenso wenig wie zur dritten Variante: Den Fall durch die Zahlung einer Geldauflage einzustellen.
Nach wie vor wollen sich Metzelders Anwälte nicht im Namen ihres Klienten zu den Anklagepunkten äußern. Im Gegenteil: Sie pochen weiterhin darauf, dass eine identifizierende Berichterstattung rechtswidrig sei. Dabei hat das Düsseldorfer Amtsgericht am 4. September detailliert über die angeklagten Tatvorwürfe inklusive Namensnennung in einer Pressemitteilung berichtet. Mit dem Versuch, die Veröffentlichung durch die Justiz vom Netz nehmen zu lassen, waren die Anwälte beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gescheitert.
Nun soll das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster den Fall entscheiden. Eine Beschwerde seitens Metzelders Anwälten sei eingegangen, bestätigte eine OVG-Sprecherin, „allerdings fehlt es noch an der Begründung“. Erst dann solle in letzter Instanz eine Entscheidung fallen.