- Christoph Metzelder soll sich wegen Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften vor Gericht verantworten.
- Ausgelöst wurde das Strafverfahren durch eine Freundin in Hamburg, die der 39-Jährige über Instagram kennengelernt habe.
- Nach langen Ermittlungen reicht die Verdachtslage aus Sicht der Strafverfolger für eine Anklage aus.
Düsseldorf – Die Ermittlungen währten gut ein Jahr. Zu brisant schien der Fall, als dass die Justiz nicht alle Eventualitäten abgeklopft hätte: Immerhin ging es hier um eine bekannte Ex-Größe des Profisports. Die Vorwürfe gegen den einstigen Fußballnationalspieler Christoph Metzelder schienen so unglaublich, dass die Nachforschungen letztlich durch eine erfahrene Sonderdezernentin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft durchgeführt wurden. Inzwischen hat die Staatsanwältin den ehemaligen Vizeweltmeister angeklagt.
Die Pressemitteilung dazu fiel am Freitagmorgen dünn aus. Lediglich die Anklageerhebung wurde bestätigt. Weder zu den Vorwürfen noch auf den Namen gingen die Strafverfolger ein.
Am Mittag dann legte zumindest das Amtsgericht Düsseldorf jedwede Zurückhaltung ab und offenbarte die Inhalte der Anklage nebst voller Namensnennung in einem Pressebulletin. Demnach soll sich der 39-jährige Ex-Profi wegen Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften vor Gericht verantworten. Laut Amtsgericht fanden die Ermittler etwa 230 Bilder und Videos auf dem Handy des einstigen Verteidigers, die den Missbrauch von Kindern zeigen sollen, sowie 63 jugendpornografische Dateien. Zudem soll der Angeklagte zwischen Juli und September 2019 in 29 Fällen an drei Frauen kinderpornografisches Material via WhatsApp verschickt haben.
Strafverfahren wurde durch Freundin in Hamburg ausgelöst
Ausgelöst wurde das Strafverfahren durch eine Freundin in Hamburg. Von seinem Handy aus soll der Angeklagte via WhatsApp nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ seiner serbischen Bekannten Eva J. (Name geändert) Mitte August 2019 zehn Kinderpornoaufnahmen geschickt haben. Die Empfängerin weihte über eine Freundin einen Reporter ein. Der Journalist führte die Dateien am Abend des 13. August Beamten der Kripo in Hamburg vor, die Eva J. noch am selben Abend zur Vernehmung baten.
Diese berichtete dann über die Beziehung zum Beschuldigten. Im November 2018 habe man sich über Instagram kennengelernt, gab die Frau laut Recherchen dieser Zeitung zu Protokoll. Sie chatteten wohl häufiger miteinander. Laut Eva J. habe Metzelder bald Vertrauen zu ihr gefasst. Die Messenger-Nachrichten wurden offenbar intimer. Im Laufe der Zeit soll Metzelder auch sein Interesse an Kindern und Jugendlichen offenbart haben.
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Zum Schein will die Serbin auf diese Vorlieben eingegangen sein, um für die Polizei belastendes Material zu sammeln. So zumindest stellte sie es in der Vernehmung dar. Daraufhin soll der Angeklagte ihr Missbrauchsdateien übermittelt haben.Zum Beweis ihrer Aussage übergab Eva J. den Beamten ihr Handy. Der WhatsApp-Austausch bestätigte laut Staatsanwaltschaft die Angaben der Frau.
Am 22. August 2019 erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg zwei Durchsuchungsbeschlüsse: Einmal für die Düsseldorfer Wohnung des Beschuldigten, zum anderen für die Räume seiner Kinder- und Jugendstiftung. „Zukunft Jugend“, heißt das Projekt, das Jugendliche auf ihrem schulischen und beruflichen Weg helfen soll.
Metzelder schweigt
Während eines Lehrgangs zum Trainerschein erschienen Anfang September Polizeibeamte in der Sportschule Hennef. Die Ermittler stellten das Handy sicher und fuhren dann zum Haus des Beschuldigten. Hier wurden weitere Datenträger beschlagnahmt. Zugleich erwirkte man die richterliche Genehmigung, die Handyverkehrsdaten des Fußballers abzuschöpfen, um sicherzustellen, dass Chats und Bilder von ihm stammten.
Monatelang durften Journalisten nicht die Hintergründe der Ermittlungen gegen Metzelder schildern. In einem Beschluss sahen die Kölner Richter die Persönlichkeitsrechte des prominenten Beschuldigten verletzt. Auch wollten sie auf diese Weise eine etwaige Vorverurteilung verhindern, da es sich aus ihrer Sicht erst um einen Anfangsverdacht handele.
Inzwischen reicht die Verdachtslage zumindest aus Sicht der Strafverfolger für eine Anklage aus. Bis zu einer Verurteilung gilt dennoch die Unschuldsvermutung. Zudem muss die Anklage noch durch ein Gericht zugelassen werden. Sowohl der Verteidiger des Angeklagten als auch sein Medienanwalt wollten sich auf Anfrage nicht äußern.