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Wegen Cover-MotivLindner verklagt Satiremagazin Titanic – „Menschenverachtende Darstellung“

Lesezeit 3 Minuten
Das Bild zeigt das Ehepaar Franca Lehfeldt, Autorin und Journalistin, und der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), bei einer Veranstaltung im vergangenen Jahr.

Das Ehepaar Franca Lehfeldt, Autorin und Journalistin, und der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), bei einer Veranstaltung im vergangenen Jahr. Die werdenden Eltern gehen nun gegen die Darstellung des Satiremagazins Titanic juristisch vor.

Christian Lindner und seine Frau Franca Lehfeldt gehen juristisch gegen das Satiremagazin Titanic vor – wegen dessen Coverdarstellung des Paares.

„Deutschlands frechster Arbeitsloser“ spottete das Netz nach der Entlassung des damaligen Finanzministers Christian Lindner durch Bundeskanzler Olaf Scholz in Anlehnung an Arno Dübel, dem sicherlich bekanntesten Arbeitslosen der Republik, TV-Legende aus der Zeit des linearen Fernsehens und vor allem Internet-Meme.

Wer austeilt muss auch einstecken können, heißt die Redensart und Lindner kann austeilen. Nie war der FDP-Chef um einen Spruch verlegen, wohlbekannt sind etwa seine Aussagen „Probleme sind nur dornige Chancen“ und die Absage an eine Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl 2017 mit den Worten „Es ist besser nicht zu regieren, als falsch zu regieren.“

Stets betonte er das Leistungsprinzip oder die Mechanismen des Marktes, die schwierige Situationen selber regeln würden.

Und bisher konnte Lindner auch einstecken, über eine berufliche Situation nach dem Ampel-Aus scherzte er so gar selbst. Als er bei der „Ein Herz für Kinder“-Gala von Komikerin Hazel Brugger um eine großzügige Spenden gebeten wurde, entgegnete Lindner: „Sie kennen ja meine berufliche Situation.“

Lindner und Lehfeldt gehen gegen Satiremagazin vor

Das Cover der Januar-Ausgabe des Satiremagazins Titanic geht Lindner nun allerdings zu weit. Er und seine Frau Franca Lehfeldt haben Klage gegen das Magazin eingereicht und wollen die Weiterverbreitung der betreffenden Heftnummer mit sofortiger Wirkung untersagen lassen.Christian Schertz, der Anwalt des Ehepaars, spricht von „menschenverachtender Darstellung“ – was ist zu sehen?

Titanic-Cover suggeriert Abtreibungswunsch von Lindner und Lehfeldt

Das Cover zeigt das Paar und ein Ultraschallbild und spielt damit auf die Schwangerschaft von Lehfeldt an. Die Journalistin und der FDP-Politiker erwarten ihr erstes gemeinsames Kind.

Dazu den Text „Baby-Glück im Eimer: Es wird ein Low Performer.“Low Performer, der Begriff kommt aus dem Englischen und bezeichnet Angestellte, die über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittliche Leistungen im Beruf erbringen. Außerdem zu lesen: „Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von §218“.

Gemeint ist der umstrittene Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs; nachdem Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stehen und mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Eine Neubewertung von Schwangerschaftsabbrüchen hatte zuletzt ausgerechnet Lindners FDP verhindert – die Partei wollte bis nach der Bundestagswahl warten.

Titelseite verletze Persönlichkeitsrechte „aufs Schwerste“

Die Titelseite mit ihrer konkreten Gestaltung verletze die Persönlichkeitsrechte seiner Mandanten „aufs Schwerste“, schreibt der Anwalt Christian Schertz. Zuerst hatte die FAZ über den Fall berichtet.

Laut Schertz gebe es keinerlei „Anknüpfungstatsachen“, die eine „derartige menschenverachtende Darstellung“ rechtfertigen könnten.

Die Auffassung, dass es sich dabei um das zulässige Recht auf freie Meinungsäußerung handeln würde, teilt Schertz nicht. Die Kunstfreiheit, die möglicherweise zum Tragen kommen würde, bewertet der Anwalt geringer als die Menschenwürde von Lehfeldt, Lindner und ihrem ungeborenen Kind. Jene würde, gerade wenn die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 1 und 2 Grundgesetz nicht gewährleistet sei, geringer bewertet “ – und genau das sei hier der Fall.

Ist das alles von der Kunstfreiheit gedeckt?

Da es sich bei dem Covermotiv um eine „grundlose und auch bezugslose falsche Unterstellung eines gewollten Abbruchs werdenden Lebens“ handele, helfe auch die vermeintlich satirische Einfärbung der Aussage hinter dem Cover nicht, so der Anwalt und fordert die Titanic dazu auf, die Januar-Ausgabe nicht weiterhin zu verbreiten. Der Verlag des Satiremagazins reagierte bisher nicht auf die Aufforderung.

Einer möglichen Gerichtsverhandlung scheint man bei der Titanic gelassen entgegenzusehen. Man freue sich, teilte die Redaktion mit, „wenn sich Ruheständler dank Titanic nicht langweilen müssen.“

Titanic sieht Klage gelassen entgegen

Prozesshanselei, so das Magazin, sei ein „beliebtes, urdeutsches Hobby, und unsere Gerichte sind bekanntermaßen ohnehin nicht ausgelastet.“

Vor finanziellen Forderungen habe man keine Angst. „Würde ein Schmerzensgeld verhängt, kämen ja 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz dazu – und dass ein FDP-Politiker fünf Prozentpunkte erzielt, ist derzeit unwahrscheinlich“, erklärt die Redaktion in Anspielung auf das jüngste Wahlergebnis der Liberalen. Mit 4,3 % der Stimmen scheiterte die FDP bei der vergangenen Bundestagswahl krachend an der 5-Prozent-Hürde.