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Behörde gegen Geldwäsche: Lindner will an „dicke Fische” ran

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Berlin – Die geplante neue Bundesbehörde gegen Geldwäsche soll nach den Worten von Finanzminister Christian Lindner möglichst schnell ihre Arbeit aufnehmen. „Wir wollen sehr schnell agieren und im Laufe dieser Legislaturperiode wird es Ergebnisse geben”, sagte der FDP-Politiker in Berlin. „Also wir gehen das mit großem Tempo an.”

Mit der Schaffung der neuen Behörde sollten die bisherigen Strukturen im Kampf gegen Geldwäsche effizienter gestaltet werden. „Es wird sicherlich auch eine personelle Verstärkung geben, aber im Kern geht es um einen Paradigmenwechsel in der Methode”, sagte Lindner. Deshalb sei nicht mit einem größeren Personalaufwuchs zu rechnen. Gespräche innerhalb der Bundesregierung zur neuen Behörde laufen laut Lindner noch. „Mit den Ländern und auch mit den Personalräten sprechen wir.”

Im Bundesinnenministerium favorisiert man dem Vernehmen nach eher eine personelle Stärkung bereits bestehender Strukturen als den Aufbau einer neuen Bundesbehörde. Lindners Ministerium hatte dem Innenministerium zwar ein Konzept übermittelt. Eine Verständigung über bestimmte Punkte, die aus Sicht des Innenministeriums problematisch sein könnten, gab es bislang jedoch nicht.

Die neue Bundesbehörde soll die zersplitterten Kompetenzen bündeln und Lindner zufolge mehrere Säulen umfassen. Ein neues Bundesfinanzkriminalamt soll echte Ermittlungsbefugnisse bekommen. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung von Sanktionen soll an einer Stelle angesiedelt werden. Die bisherige Anti-Geldwäsche-Einheit FIU soll als weitere Säule ermitteln, welchen Verdachtsmeldungen nachgegangen wird. Zudem soll es laut Lindner eine Zentralstelle für die Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor beim Bund geben, um Länderzuständigkeiten zu koordinieren. Dabei geht es etwa um die Glücksspiel- oder Immobilienbranche, wo besonders viel Schwarzgeld in den regulären Wirtschaftskreislauf zurück geschleust wird.

„Die dicken Fische, die schwimmen uns davon”

„In Deutschland kümmern wir uns stark um die kleinen Fische bei der Finanzkriminalität. Aber die dicken Fische, die schwimmen uns davon”, sagte Lindner. Man wolle daher in Zukunft an die Hintermänner herankommen. Dazu folge man der Spur des Geldes. „Unser Ziel ist eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität, eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen und mehr Stärke des Rechts, um die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ehrlichen Kaufleute vor denen zu schützen, die sich nicht an die Regeln halten.”

Grundsätzliches Lob für den Vorschlag kam von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft. Man begrüße den Ansatz, die Kompetenzen zu bündeln, hieß es. Zudem müsse aber die Beweislast bei Geldwäsche umgekehrt werden. „Ein beschuldigter Bürger muss selbst beweisen, dass er nicht in illegale Geschäfte verwickelt ist. Verdächtige müssen dazu gezwungen werden können, ihre Quellen für unerklärlich hohen Reichtum offenzulegen.”

Auch die Gewerkschaft der Polizei äußerte sich grundsätzlich positiv. Der stellvertretende Vorsitzende Frank Buckenhofer warf aber die Frage auf, ob das Zollkriminalamt tatsächlich in der neuen Behörde aufgehen solle oder ob „eine neue weitere Parallelstruktur mit noch mehr Behörden” beim Bundesfinanzministerium entstehen solle.

Kritik aus Bayern

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) forderte eine transparente Einbindung aller relevanten Behörden. Es sei wichtig, dass die Zuständigkeiten der Steuerverwaltung der Länder nicht angetastet würden. Kritik kam aus Bayern: Der Bund verfüge bereits über große Behörden, die sich dem Thema widmen könnten, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) dem „Handelsblatt”. Die Lösung liege nicht in einer zusätzlichen „Mammutbehörde”.

Der Fraktionsvize der Grünen, Andreas Audretsch, hält es für richtig, „sich auf die großen Fische zu konzentrieren, komplexe Geldflüsse zu fokussieren und dem deutschen Flickenteppich bei der Aufsicht Struktur zu geben”. Lindners Vorschlag reiche aber nicht aus. „Wir müssen gleichzeitig die weiteren Projekte aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg bringen”, sagte Audretsch. Das gelte etwa für das Bargeldverbot beim Immobilienkauf und die Reform des Transparenzregisters, um eine Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien zu beenden.

© dpa-infocom, dpa:220824-99-500831/3 (dpa)