Das Bistum Aachen will mit dem Schritt zur Aufklärung des Missbrauchskandals Betroffene ermutigen, ihre Fälle zu schildern.
„Kein Täter soll unentdeckt bleiben“Bistum Aachen veröffentlicht Namen von 53 Missbrauchstätern
Großer Schritt zur Aufklärung: Im Zuge der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch hat das katholische Bistum Aachen die Namen von 53 Tätern und mutmaßlichen Tätern veröffentlicht. Auf der Liste steht auch der 1986 gestorbene Weihbischof August Peters. „Ich verstehe, dass dies für viele ein Schock sein muss“, sagte der Aachener Bischof Helmut Dieser am Mittwoch vor Journalisten.
„Wir machen für keinen mutmaßlichen Täter eine Ausnahme, ganz gleich, welchen Rang er zeitlebens einnahm.“ Die Nennung der Namen sei bislang bundesweit einmalig, erklärte Dieser. Damit sollten weitere, bislang noch unbekannte Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. In Einzelfällen hatten etwa auch das Erzbistum Köln und das Bistum Passau Klarnamen veröffentlicht. Eine ganze Täter-Liste wie im Bistum Aachen ist aber ungewöhnlich.
Aufklärung im Missbrauchsskandal: Bistum Aachen veröffentlicht Namen von Tätern
Der Schritt sei nach langem Abwägen und in Abstimmung mit den zuständigen Gremien erfolgt. Unter den Namen, die auf der Internetseite des Bistums aufgeführt sind, sind 52 Priester und ein Nicht-Kleriker.
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Im Statement des Bistums wird deutlich, dass Aachen einen besonderen Weg geht, um den mutmaßliche strukturellen sexuellen Kindesmissbrauch aufzuklären. Die Entscheidung, die Namensliste zu veröffentlichen, sei Teil der „zielgerichteten und konsequenten Aufarbeitung“, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Statement des Bistums Aachen.
Kirche: Bistum Aachen durchleuchtet Täter im Missbrauchsskandal
Das Bistum habe nach eigenen Angaben die Daten der Personen genau durchleuchtet. Wenn eine Person staatlich oder kirchenrechtlich verurteilt wurde, führt sie das Bistum in der Namensliste als Täter. Als mutmaßliche Täter werden laut Bistum Personen bezeichnet, bei denen mindestens einen positiv entschiedener Antrag auf Anerkennung des Leids vorliegt. Dabei handelt es sich um eine Antragsmöglichkeit von Betroffenen im Kirchenrecht.
„Wir handeln transparent, konsequent und umfassend. Kein Täter soll unentdeckt bleiben“, wird Generalvikar Andreas Frick in der Mitteilung zitiert. „Unsere Kriterien greifen das Aufklärungs- und Informationsinteresse der Betroffenen auf und halten zugleich einer juristischen Überprüfung stand.“
Die Aufklärung des mutmaßlich strukturellen, sexuellen Kindesmissbrauchs beschäftigt die katholische Kirche seit Jahren. Das Kölner Erzbistum und Kardinal Rainer Maria Woelki sehen sich aufgrund der schleppenden Aufklärung massiver Kritik ausgesetzt. In den vergangenen Jahren verzeichnete das Kölner Erzbistum Rekordzahlen bei Kirchenaustritten. (mit kna)