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Klare Worte auf TwitterStamp fällt Laumann bei Corona-Regeln in den Rücken

Lesezeit 2 Minuten
Joachim Stamp DPA 280322

NRW-Vizeministerpräsident Joachim Stamp.

Düsseldorf – Der FDP-Politiker und NRW-Vizeministerpräsident Joachim Stamp hat sich auf Twitter irritiert über die Vorschläge zu neuen Corona-Regeln des CDU-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann gezeigt. „Die Behauptung, das Land Nordrhein-Westfalen wollte die Corona-Regeln verlängern, ist falsch“, twitterte Stamp.

Eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen sei die persönliche Meinung des Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann. Der CDU-Politiker hatte am Montag bei einer Konferenz der Gesundheitsminister der Länder einen Entwurf unterstützt, nach dem die derzeit geltenden Corona-Regeln bis zum 3. Mai verlängert werden sollten. „Das ist keine abgestimmte Haltung der Landesregierung“, betonte Stamp.

Corona: Karl-Josef Laumann kritisiert Marco Buschmann

Laumann hatte noch am Montag FDP-Justizminister Marco Buschmann für einen Tweet kritisiert, in dem er den Entwurf der Gesundheitsminister bereits während der laufenden Beratungen abgelehnt hatte: „Der Bundesgesundheitsminister hat keinen Bewegungsspielraum. Und es trägt auch nicht gerade zur Stimmung bei, wenn der Justizminister einen Tweet absetzt, der besagt, ihr könnt hier machen was ihr wollt, es geht eh nicht.

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Durch die im Bundestag bereits beschlossene Novelle des Infektionsschutzgesetzes sollten die Corona-Maßnahmen, wie etwa die Maskenpflicht in Innenräumen, eigentlich schon am 20. März auslaufen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) richtete allerdings für die Länder eine Übergangsphase bis zum 2. April ein, um den Ländern Raum zum Beschluss neuer Regeln zu geben.

Karl Lauterbach verweist bei Corona-Regeln auf rechtliche Grundlage

Am Montag hatte Lauterbach den Vorstoß der Länder abgelehnt, es gebe keine rechtliche Grundlage mehr für nationale Maßnahmen. Lauterbach verwies dabei auf eine „rechtliche Beurteilung durch Justizminister Marco Buschmann“, Parteikollege von Stamp.

Stamp, der in NRW das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration führt, sieht ebenfalls keinen Grund, die Maßnahmen über den 2. April hinaus zu verlängern. „Es gibt keine Notwendigkeit zur Verlängerung der Maßnahmen, daher werden wir sie auch nicht verlängern“, stellte der Minister klar.

Die FDP in Nordrhein-Westfalen hatte sich wiederholt für Öffnungsschritte eingesetzt und das Ende der Maßnahmen zum 2. April begrüßt. Nordrhein-Westfalen hätte durch die Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz weiterhin die Möglichkeit, regional bis lokal Einschränkungen zu beschließen. (shh)