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Silvester, KontakteDiese Regeln treten ab dem 28. Dezember in Kraft

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Sektgläser Silvester

Auch für private Treffen von Geimpften – wie an Silvester – wird es Kontaktbeschränkungen geben.

Köln – Bund und Länder haben auf einem Covid-Gipfel am vergangenen Dienstag neue Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie beschlossen und auch bestehende Regeln bekräftigt. Besonders durch die neue Omikron-Variante droht Deutschland Experten und Expertinnen zufolge eine fünfte Welle. Erstmals wird es auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte geben – allerdings erst ab dem 28. Dezember und damit nach Weihnachten.

Booster-Impfungen: Im Hinblick auf die fünfte Welle soll die Impfkampagne mit gleicher Intensität fortgeführt werden. Bis Weihnachten sollen 30 Millionen Dosen verabreicht werden. Neu ist der Plan, noch einmal die gleiche Anzahl von Impfdosen bis Ende Januar 2022 zu verabreichen.

Kritische Infrastruktur: Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen ihre Pandemiepläne auf eine mögliche Omikron-Welle überprüfen und anpassen, so Scholz.

Sport- Kultur und Großveranstaltungen: Bei Veranstaltungen drinnen und draußen sind keine Zuschauer mehr zugelassen. Damit wird es auch in der Bundesliga Geisterspiele geben.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Die 2G-Regel bleibt in weiten Teilen des öffentlich Lebens bestehen. Für private Zusammenkünfte drinnen und draußen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich Angehörige des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Die 3G-Regel gilt weiterhin am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene: Neu ist, dass es ab dem 28. Dezember auch Beschränkungen für private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen geben soll. Sie sind auf maximal zehn Personen zu beschränken – auch hier sind Kinder ausgenommen.

Weihnachtstage: Laut Bundeskanzler Scholz hätten sich Feiertage wie Ostern oder eben auch Weihnachten in der Vergangenheit nicht als Pandemietreiber erwiesen. Daher sollten die neuen Regeln für Geimpfte erst ab dem 28. Dezember gelten.

Silvester: Das An- und Versammlungsverbot sowie das Feuerwerksverbot an Silvester und Neujahr bleiben bestehen. Silvester gelten die neuen Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte bei privaten Feiern.

Diskotheken: Clubs und Diskos werden inzidenzunabhängig geschlossen, also flächendeckend in allen Bundesländern.

Am 7. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten. (red)