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„Nicht mehr verhältnismäßig“Überwachung des Pressetelefons der Letzten Generation beendet

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Ein Aktivist der Gruppe Letzte Generation, der seine Hand auf der Straße festgeklebt hat, blockiert eine Kreuzung.

Ein Aktivist der Gruppe Letzte Generation, der seine Hand auf der Straße festgeklebt hat, blockiert eine Kreuzung.

Dass Ermittler bei Telefonaten zwischen der Letzten Generation und Journalisten mithören, hat für harsche Kritik gesorgt. Nun rechtfertigt sich die Generalstaatsanwaltschaft - und informiert über die Einstellung der Überwachung. Der Grund dafür ist bemerkenswert.

Bayerische Ermittler haben einen als Pressekontakt genutzten Telefonanschluss der Klimaaktivisten der Gruppe Letzten Generation abgehört - diese Maßnahme aber bereits vor Bekanntwerden der Aktion beendet. Die Überwachung sei zum 26. April eingestellt worden, „nachdem auf der Grundlage der bis dahin ermittelten Erkenntnisse die weitere Überwachung nicht mehr verhältnismäßig gewesen wäre“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Dienstag mit. Zuvor sei die Verhältnismäßigkeit auch mit Blick auf den Verfassungsrang der Pressefreiheit ständig geprüft worden.

Dabei seien Generalstaatsanwaltschaft wie Amtsgericht München zu der Auffassung gelangt, dass die Maßnahme vor dem Hintergrund des Tatvorwurfes der Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung als Straftat von erheblicher Bedeutung verhältnismäßig sei, um die Strukturen der Organisation aufzuklären. „Dabei sind die Organisation und Verantwortlichkeiten für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wichtige Gesichtspunkte“, hieß es. Laut „Süddeutscher Zeitung“ hatten bayerische Ermittler seit Oktober 2022 einen Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl überwacht, den die Letzte Generation als ihr offizielles Pressetelefon angab.

Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus ermittelte

Die Tatsache, dass bei der Überwachung auch Journalisten als sogenannte Berufsgeheimnisträger abgehört wurden, hatte für breite Kritik gesorgt. „Die überwachten Anschlüsse wurden nach den bisherigen Erkenntnissen nicht nur für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch für verfahrensrelevante weitere Kommunikation genutzt“, betonte nun die Generalstaatsanwaltschaft. „Insbesondere stellte das auf der Homepage der „Letzten Generation“ öffentlich als „Pressekontakt“ bezeichnete Festnetztelefon in organisatorischer Hinsicht einen wesentlichen Kommunikationskanal der „Letzten Generation“ dar.“

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Den Angaben zufolge gibt es ein Ermittlungsverfahren der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) gegen sieben Mitglieder der Letzten Generation. Im Rahmen dieses Verfahrens habe das Amtsgericht München gegen sechs der Beschuldigten auch Beschlüsse zur Überwachung der Telekommunikation erlassen. Sie wurden vom Bayerischen Landeskriminalamt im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft München vollzogen. Die Anschlüsse wurden laut Staatsanwaltschaft teils als Pressekontakt genutzt.

„Hervorzuheben ist, dass die Beschlüsse sich nicht gegen Journalistinnen oder Journalisten richteten“, hob die Generalstaatsanwaltschaft hervor. Allerdings seien Journalistinnen und Journalisten von den Maßnahmen mitbetroffen gewesen. Gemäß den Vorgaben würden Gespräche mit Pressevertretern, sofern sie als solche erkennbar seien, grundsätzlich als „nicht relevant“ in der Bearbeitungssoftware markiert und damit nicht Teil der Verfahrensakte. „Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dem Inhalt eines Gesprächs Verfahrensrelevanz zukommt.“ Die Auswertung der überwachten Gespräche dauere derzeit noch an, hieß es. (dpa)