Kommentar zu komplizierten AnträgenEltern dürfen nicht mehr an Bürokratie verzweifeln
- Unglaublich, aber wahr: Eltern müssen bei der Anmeldung des Kindes nach der Geburt zum Teil ihre eigene Existenz erstmal mit einer beglaubigten Geburtsurkunde nachweisen.
- Das ist nur ein Beispiel dafür, wie schwer es der Staat Familien macht, auch wenn es darum geht, staatliche Leistungen zu erhalten.
- Die komplizierten Anträge bringen die einen Eltern zur Verzweiflung, weniger gut gebildete scheitern daran. Das muss aufhören. Ein Kommentar.
Düsseldorf – Die meisten Mütter und Väter haben sich schon einmal über die Bürokratie geärgert, wenn es darum geht, staatliche Leistung zu beantragen. Wer Nachwuchs bekommen hat, sollte zum Beispiel schleunigst den Elterngeldantrag des Bundes ausfüllen. Zwanzig Punkte mit Unterkomplexen sind aber gar nicht so leicht abzuarbeiten, zumal das Dickicht von Basiselterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftszuschlägen erstmal durchblickt werden muss.
Das kann leicht zu einem abendfüllenden Vorgang werden, der dann mit der Erkenntnis endet, dass noch zahlreiche Belege fehlen.
Antragsberechtigte, die nicht über hundertprozentige Deutschkenntnisse verfügen, dürften so gut wie keine Chance haben, die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung unfallfrei zu beantragen. Der Staat spart Geld, wenn die Hürde, einen Anspruch geltend zu machen, zu hoch anlegt ist.
CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag wollen den entnervten Eltern jetzt mit einem digitalen Familienportal helfen. Anträge sollen künftig bequem von zu Hause bearbeitet und abgeschickt werden können. Damit entfallen zeitraubende Terminvereinbarungen und persönliche Vorsprachen. Unterschiedliche Behörden sollen Vorgänge gemeinsam bearbeiten können. Das wäre ein großer Fortschritt, wenn dem Datenschutz dabei Rechnung getragen wird.
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Selbstverständlich gebietet es der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern, Bezugsansprüche so genau wie möglich zu hinterfragen. Aber es gibt auch viele Hürden, die unnötig sind.
So müssen Eltern bei der Anmeldung des Kindes nach der Geburt bisweilen ihre eigene Existenz erstmal mit einer beglaubigten Geburtsurkunde nachweisen. Dass sie über einen Personalausweis verfügen und beim Meldeamt registriert sind zählt bei dem Vorgang nicht die Bohne. Das zeigt schmerzlich, wie sehr die Verwaltung bei der Digitalisierung hinter her hinkt.
So wie Lehrer in der Schule von der geliebten Kreidezeit Abschied nehmen müssen, müssen sich auch die Behörden vom Zeitalter der Formularbearbeitung mit Dienstsiegel und Stempelkissen trennen. Der Abschied von der analogen Amtsstube birgt die große Chance, den Bürgerservice die Bearbeitungsgeschwindigkeit von Anträgen zu verbessern. Der Digitalisierungsschub muss aber gleichzeitig dazu genutzt werden, komplizierte Verfahren zu vereinfachen, Vorschriften zu entrümpeln und überflüssige Bürokratie zu überwinden. Wenn der Online-Antrag die Bürger genauso so zur Verzweiflung bringt wie das Papier-Formular, ist nichts gewonnen.