Eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zur Einführung des Deutschlandtickets könnte die Fahrgastrechte einschränken.
„Kunden zweiter Klasse“Verbraucherschützer warnen bei Deutschlandticket vor Nachteilen
Zwei Wochen vor dem Start des Deutschlandtickets haben Verbraucherschützer vor einer Einschränkung von Fahrgastrechten für Nutzer der neuen Fahrkarte gewarnt. „Nutzer des Deutschlandtickets drohen ÖPNV-Kunden zweiter Klasse zu werden“, sagte Marion Jungbluth, Mobilitätsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der Deutschen Presse-Agentur vor einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags an diesem Montag.
„Fahrgastrechte dürfen nicht eingeschränkt werden.“ Hintergrund ist eine „IC oder ICE“-Option, um ans Ziel zu gelangen: Fahrgäste mit einer ausschließlich für den Nahverkehr gültigen Fahrkarte können einen Zug des Fernverkehrs nutzen - wenn der Zug im Nah- oder Regionalverkehr mindestens 20 Minuten später sein Ziel erreicht.
Fahrgäste müssen die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen, können die Zusatzkosten dann aber erstattet bekommen. Reisende mit einem Deutschlandticket könnten davon aber ausgenommen werden, weil die neue Fahrkarte nach einem Entwurf für eine Neufassung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung als „erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt“ eingestuft werden soll.
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Kombi-Nutzung von Fern- und Nahverkehr problematisch
Jungbluth sagte, offenbar befürchteten Eisenbahnunternehmen bei einem Ausweichen von Deutschlandticket-Nutzern auf höherwertige Züge übervolle Züge. Eine Einschränkung von Fahrgastrechten zerstöre aber Vertrauen in den Schienenverkehr. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen das bisher gar nicht und könnten in die Falle tappen.“
Das Verkehrsministerium verweist bei der möglichen Regelung auf einen expliziten Wunsch der Branche. „Insgesamt sorgt das Deutschlandticket für eine deutliche finanzielle Entlastung bei gleichzeitiger Angebotserweiterung und ist damit auch in puncto Verbraucherfreundlichkeit eine deutliche Verbesserung für Reisende im Nahverkehr“, sagte ein Sprecher.
Im Verkehrsausschuss des Bundestags findet eine Anhörung zu einer Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes aufgrund von EU-Vorgaben statt. Geändert werden soll im Zuge dessen auch die Eisenbahn-Verkehrsverordnung. Jungbluth sagte, schon die Kombination aus einem Deutschlandticket und einem Fernzugticket werde dazu führen, dass die Fahrgastrechte nicht für die gesamte Verbindung gelten. „Die Deutsche Bahn sollte die Integration des Deutschlandtickets ermöglichen, damit Reisende während der kompletten Fahrt geschützt sind. Das würde die Kundenzufriedenheit erhöhen und Bahnfahren attraktiver machen.“
Das Deutschlandticket soll mit einem Einführungspreis von 49 Euro im Monat zum 1. Mai starten. Geplant ist ein digital buchbares, monatlich kündbares Abonnement, das in Bussen und Bahnen in ganz Deutschland gilt. (dpa)