Hamburg – Die Bundesländer pochen auf eine zügige dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Flüchtlinge aus der Ukraine und deren Integration.
Man begrüße eine entsprechende Zusage der Bundesregierung, einvernehmlich mit den Ländern eine Regelung zur Verstetigung der Beteiligung zu finden, die rückwirkend ab dem 1. Januar gelten soll, heißt es im Beschluss der Integrationsministerkonferenz, die am Donnerstag nach zweitägigen Beratungen in Hamburg zu Ende ging.
Die Konferenz habe „sehr im Zeichen des schrecklichen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine” gestanden, sagte die Vorsitzende, Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD). Dabei sei es darum gegangen, „die Aufgaben, die Bund, Länder und Kommunen (...) haben, zu adressieren, auch was die nötige Mobilisierung von Ressourcen” bei Unterbringung und Versorgung betreffe.
„Als Integrationsministerkonferenz ist es uns ein Anliegen, dass Menschen schnell in Ausbildung und Arbeit kommen, weil damit ganz viele Fragen der Integration wie von selbst gelöst werden: Spracherwerb, ein eigenes Einkommen, ein soziales Umfeld”, sagte Leonhard.
Beratungsangebot wichtig
Der Zustrom der Menschen aus der Ukraine zeige, wie wichtig ein ausreichendes Beratungsangebot sei, „das auch angemessen finanziert ist”, sagte Schleswig-Holsteins Integrationsministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). „Gleiches gilt für die Sprachförderung.” Zudem müsse der Bund die Rahmenbedingungen für eine Kinderbeaufsichtigung schaffen, damit Frauen an den Integrationskursen teilnehmen können.
Um den Flüchtlingen möglichst schnell einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, wird der Bund aufgefordert, die Gesetzeslage so anzupassen, dass die Anerkennung von beruflichen Qualifizierungen vereinfacht wird. Auch müsse dafür gesorgt werden, dass zugewanderte Menschen entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden und nicht in prekären Beschäftigungsverhältnissen landen.
Der Bund müsse so schnell wie möglich mit der Umsetzung der neuen Migrationspolitik beginnen, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, sagte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP). „Insbesondere die Verabredung, dass ein regulärer branchenüblicher Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen als legaler Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt ausreicht, muss schnell gesetzlich umgesetzt werden.”
Für ihn sei es wichtig gewesen, „sicherzustellen, dass der Bund aus den Erfahrungen der Länder etwas mitnimmt”, sagte Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne), der den IntMK-Vorsitz im Sommer übernimmt. „Integration ist etwas, das vor Ort stattfindet. Und da sind die Länder einfach näher dran als es der Bund ist.”
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