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Abschiebungen in NRWWie viele ausreisepflichtige Flüchtlinge eine Duldung haben

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In NRW haben 48.902 abgelehnte Asylbewerber eine Duldung. Zu sehen sind Menschen, die in ein Flugzeug steigen.

Nach Angaben der NRW-Landesregierung wurden im vergangenen Jahr 3663 Menschen in ihre Heimat zurückgebracht. Eine Ausbildung oder eine Beschäftigung kann für abgelehnte Asylbewerber zu einer Duldung führen.

59.373 Geflüchtete, die in NRW leben, sind ausreisepflichtig. Ihr Asylantrag wurde letztinstanzlich abgelehnt. Trotzdem dürfen die meisten von ihnen bleiben.

Von den 59.373 Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen, die Ende des vergangenen Jahres ausreisepflichtig waren, hatten 48.902 eine Duldung. Dies teilte die Landesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag mit. Es gibt zahlreiche verschiedene Gründe, weshalb jemand nicht abgeschoben werden darf. Dazu zählt beispielsweise eine laufende Ausbildung oder eine „Beschäftigungsduldung“, wenn die Menschen also als Arbeitskräfte in Deutschland benötigt werden. Auch gesundheitliche Probleme der Betroffenen können eine Rolle spielen.

Von den 31 in NRW genannten Gründen für eine Duldung wurden „fehlende Reisedokumente“ in 12.052 Fällen, „familiäre Bindungen“ von 6.582 Antragstellern, die „ungeklärte Identität“ bei 2956 Personen und „unbegleitete Minderjährige“ mit 1470 Fällen am häufigsten genannt. Bei 19.195 Geflüchteten wurden in der Liste des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Flucht und Integration nicht näher benannte „sonstige Gründe“ angegeben.

Bei 2956 Personen kann die Identität nicht festgestellt werden

Die Personen, die wegen fehlender Reisedokumente geduldet würden, stammen aus vielen Ländern, so die Landesregierung. Unter anderem aus dem Irak (1431 Flüchtlinge), aus Guinea (1041) und dem Iran (759).

Am Ende rechtsstaatlicher Verfahren könne natürlich auch die Verpflichtung zur Rückkehr stehen, sagte NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Neben den humanitären Gründen spiele tatsächlich auch die mangelnde Rücknahmebereitschaft der entsprechenden Herkunftsländer oder Probleme bei der Beschaffung von Passersatzpapieren eine wichtige Rolle.

Flüchtlingsministerin Josefine Paul: Herkunftsländer wollen ihre Staatsbürger oft nicht zurücknehmen

„Wir brauchen daher endlich mehr Bemühungen seitens des Bundes. Nur er kann Migrationsabkommen mit relevanten Staaten schließen, die einerseits legale und sichere Migrationswege eröffnen, andererseits aber die Rücknahmebereitschaft von Herkunftsländern erhöhen“, so die Ministerin. Zahlreiche NRW-Kommunen klagen schon länger über einen Kollaps bei der Unterbringung von Geflüchteten.

Der Zuzug nach Nordrhein-Westfalen befinde sich perspektivisch weiter auf einem hohen Niveau. „Wir bauen deshalb das Landesunterbringungssystem Schritt für Schritt weiter aus, um die Kommunen so wirkungsvoll wie möglich zu unterstützen“, sagte Paul. NRW habe zudem frühzeitig das Chancen-Aufenthaltsgesetz unterstützt, „um denjenigen, die bereits seit Jahren in Deutschland leben und hier gut integriert sind, eine Perspektive auf einen Aufenthaltstitel zu eröffnen“.

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht konnten geduldete Personen, die sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhielten, eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate bekommen. In dieser Zeit dürften sie auch eine Arbeitsstelle annehmen.

Nach Angaben der Landesregierung hat NRW im Jahr 2021 insgesamt 2903 Menschen in ihr Heimatland zurückgeführt, 2022 waren es 3118 und im vergangenen Jahr 3663. „Wir handeln im Zweiklang von Humanität und Steuerung: Und die Ausreisezahlen im Bundesvergleich belegen unser effektives und konsequentes Vorgehen, wenn nach einem rechtsstaatlichen Prüfverfahren kein Bleiberecht besteht“, so Paul.