Das Ausländeramt hatte den Salafistenprediger vor gut einem Monat festnehmen lassen. Das Kölner Verwaltungsgericht stoppte die Abschiebung.
Gericht stoppt AbschiebungBonner Salafist Leonis Hamza aus Abschiebehaft entlassen
Der Bonner Salafistenprediger Leonis Hamza, alias Abdul Alim Hamza, ist vor vier Tagen aus dem Abschiebegefängnis Büren entlassen worden. Dies teilte der 32-jährige Kosovare am Samstag in einem Telefonat dem Kölner Stadt-Anzeiger mit. Zunächst wollte sich der durch die Sicherheitsbehörden als Extremist eingestufte Web-Imam einem Interview stellen. Am Montag aber zog er zurück: „Auf Anraten meines Anwalts kann und werde ich mich nicht zu den Vorwürfen äußern.“
Das Ausländeramt der Stadt Bonn hatte Hamza vor gut einem Monat festnehmen und in die Abschiebehaftanstalt nach Büren bringen lassen. Die Begründung der Ausweisungsverfügung und Abschiebeandrohung basiert auf einem Staatsschutzbericht der Polizei Bonn.
Hamza soll Kontake zu salafistischen Predigern und Berliner Clan-Bossen haben
Demnach verbreitete Hamza einen „dschihadistischen Salafismus“, der die „freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet“. Hamza zählte demnach zu den neuen TikTok-Stars der Hassprediger-Szene. Laut den Ermittlern soll er labile, sinnsuchende Jugendlichen hin zu einer Islamströmung gelenkt haben, die sich an der islamischen Rechtssystem Scharia ausrichtet und der Sunna (Leben des Propheten und seiner Gefährten im siebten Jahrhundert) ausrichtet.
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Mit Sorge registrierten die Sicherheitsbehörden Hamzas Kontakte zu führenden salafistischen Predigern, Mixed-Martial-Arts-Kämpfern und dem Berliner Clan-Boss Arafat Abou-Chaker. Dies rechtfertige trotz seiner familiären Bindungen seine Ausweisung und Abschiebung in den Kosovo, so das Bonner Ausländeramt. Zugleich sollte für 20 Jahre eine Wiedereinreisesperre verhängt werden.
Hamza lebt mit deutscher Ehefrau und Kindern zusammen
Mit dieser Sichtweise drang die Behörde nicht durch. Hamza erwirkte vor dem Kölner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung einen Abschiebestopp. Das Ausländeramt zog vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und scheiterte. Der OVG-Senat bestätigte den Beschluss der nachgeordneten Instanz. Demnach reiche das angeführte Beweismaterial nicht aus, um ein öffentliches Ausreiseinteresse festzustellen. „Die aktuelle Gesetzeslage lasse nicht die Annahme zu, dass Anhänger des politischen Salafismus ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellten“, hieß es.
Auch bestehe ein schwerwiegendes Bleibeinteresse, da Hamza mit seiner deutschen Ehefrau und seinen drei noch recht jungen deutschen Kindern zusammenlebe. Laut den Bonner Staatsschützern soll der Salafisten-Prediger seiner Frau und seinen Kindern Gewalt angetan haben. In einem abgehörten Telefonat hatte er sogar gedroht, seine fünfjährige Tochter zu töten. Entsprechende Verfahren wurden allerdings durch das Jugendamt und das Familiengericht eingestellt.