Düsseldorf – Das NRW-Finanzministerium hat die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung auf den 31. Januar 2023 verlängert. Haben die Steuerzahler den neuen Stichtag der Kirche zu verdanken?
Diesen Gedanken bringt das Erzbistum Köln ins Spiel. Die Finanzexperten des Bistums hatten sich beim Land über die Probleme im Umgang mit dem Steuerportal Elster beschwert. „Mittlerweile haben die Finanzbehörden erkannt, dass aufgrund der geringen Rückmeldungen und des hohen Verwaltungsaufwands bei Steuerberatern, Kommunen und anderen Institutionen, wozu auch die Kirchen gehören, eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist und haben die Frist auf den 31. Januar 2023 verlängert“, sagte eine Bistums-Sprecherin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Diese Fristverlängerung helfe bei der fristgerechten Abgabe der Daten des Erzbistums Köln und der örtlichen Kirchengemeinden. „Hierzu hat vielleicht auch unsere Problemanzeige, welche wir bei der Oberfinanzdirektion und dem Finanzministerium gestellt haben und mit denen wir zum Thema Grundsteuerreform in guten Gesprächen sind, beigetragen“, so die Sprecherin.
Zurzeit könnten die Kirchengemeinden in einer Reihe von Fällen noch keine Grundsteuererklärung abgeben, da für die abschließende Erfassung der Daten noch Klärungsprozesse im Erzbistum Köln liefen, hieß es.
„Darüber hinaus gibt es weiterhin Probleme mit der Elsterschnittstelle, da die komplexen Gebäude- und Liegenschaftsstrukturen in den Pfarrgemeinden nicht ohne manuellen Aufwand über Elster gemeldet werden können“, so die Sprecherin.
Verlängerung bis März beantragt
So könnten die Namen von Kirchengemeinden nicht vollständig übermittelt werden. „Hier werden durch das Erzbistum Köln einheitliche Abkürzungen erarbeitet, so dass eine formale Übermittlung der Daten möglich ist“, sagte die Sprecherin.
Wegen der Probleme hatte das Kölner Erzbistum eigentlich auf eine Fristverlängerung bis 31. März 2023 gedrängt – also zwei Monate länger, als Finanzminister Marcus Optendrenk bislang zugesteht. Die Kehrtwende des CDU-Politikers hatte in der Landespolitik für Überraschung gesorgt, da dieser sich zuvor wochenlang klar gegen eine Fristverlängerung positioniert hatte. Den Vorwurf, dass es Probleme mit Elster gibt, hatte das Finanzministerium zurückgewiesen.
FDP kritisiert unnötigen Bürokratismus
Ralf Witzel, Finanzexperte der FDP im Düsseldorfer Landtag, sagte unserer Zeitung, er habe großes Verständnis für die Nöte der Kirchen, angesichts des „unnötig bürokratischen Grundsteuermodells und technischer Unzulänglichkeiten des Portals“, ihre Erklärungen fristgerecht abzugeben. Diese Sorge gelte aber auch für etliche Bürger und Betriebe.
„Daher bestehen wir auf einer für alle Steuerzahler einheitlich großzügigen Handhabung“, sagte der FDP-Politiker. Die Kirchen würden bereits von Steuerbefreiungen bei etlichen Liegenschaften profitieren. „Ein weiteres Kirchenprivileg bei der Bearbeitung ist daher nicht gerechtfertigt“, erklärte Witzel.