Die Affäre um die Besetzung eines der höchsten Richterämter Nordrhein-Westfalens geht zurück auf Start.
OVG-PostenMinister startet Besetzung für hohes Richteramt neu
In der Affäre um die umstrittene Besetzung der Spitze des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen wird das Verfahren neu aufgerollt. Das kündigte Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) in Düsseldorf an. Es müsse eine neue Auswahlentscheidung geben, die einer neuen Beurteilung aller Bewerber bedürfe, sagte Limbach in Düsseldorf. Das Kabinett werde am Dienstag die bisherige Auswahlentscheidung aufheben.
Zuvor war die Beurteilung für die bisher erfolgreiche Kandidatin aufgehoben worden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass dabei ein Formfehler unterlaufen sei, hatte Innen-Staatssekretärin Daniela Lesmeister mitgeteilt. Sie habe veranlasst, dass die Richtlinien für die Beurteilung einer umfassenden Prüfung unterzogen und präzisiert würden. Lesmeister steht selbst in der Kritik.
Gutachten sah Rechtswidrigkeit bei Auswahlverfahren
In der vergangenen Woche war ein Gutachter im Auftrag der Landtagsopposition zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beurteilung rechtswidrig war. Die Besetzung des seit langem vakanten Postens war vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. Eine Vorfestlegung sei nicht ausgeschlossen. Ein unterlegener Bewerber hatte in Karlsruhe geklagt.
Der Gutachter hatte kritisiert, dass die Beurteilung der Kandidatin mit Bestnoten ausschließlich durch Staatssekretärin Lesmeister erfolgt sei, die lediglich zwei Monate Vorgesetzte der Beurteilten gewesen sei. Dies widerspreche der einschlägigen Richtlinie.
Lesmeisters Amtsvorgänger Jürgen Mathies, der als Vorgesetzter immerhin gut zwei Jahre lang die Arbeitsleistung der Bewerberin als Abteilungsleiterin beobachten konnte, war nach eigener Aussage nicht dazu befragt worden. Dieser rechtliche Mangel führe zur Rechtswidrigkeit des Auswahlvermerks und des Kabinettsbeschlusses, so der Gutachter.
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtags prüft derzeit, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab oder die Kompetenz der Bewerber. Zeugen hatten im Ausschuss ausgesagt, dass die Kandidatin auf Grundlage ihrer Beurteilung an ihren männlichen Mitbewerbern vorbeigezogen sei. (dpa)