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Abgeschobener IslamistBund Deutscher Kriminalbeamter warnt vor Racheakt von Sami A.

Lesezeit 3 Minuten

Der islamistische Gefährder Sami A.

  1. Der Tunesier wurde in sein Heimatland abgeschoben, ist mittlerweile aber wieder auf freiem Fuß.

Köln – Nach der Freilassung des Gefährders Sami A. aus der Haft in Tunesien geht dessen Anwältin davon aus, dass der Islamist nach Deutschland zurückkehrt. „Ich erwarte jetzt, dass er unverzüglich ein Visum erhält und zurückgeflogen wird“, sagte Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz. Die Stadt Bochum hatte bisher argumentiert, dass er in Haft sitze und deshalb nicht zurückgeholt werden könne. „Dieser vorgeschobene Grund entfällt ja nun“, betonte Basay-Yildiz auf Anfrage.

Die Option, dass der mutmaßliche Leibwächter von Terrorfürst Osama bin Laden nach Deutschland zurückkehren könnte, löste in Sicherheitskreisen am Freitag große Besorgnis aus. Sami A. hatte laut einer Zeugin erklärt, Deutschland werde „Blut weinen“, wenn er abschoben werde. Zwar wurde der Pass des Tunesiers eingezogen, aber eine offizielle Ausreisesperre wurde nicht verhängt. „Wir gehen davon aus, dass derzeit von Sami A. eine erhebliche Gefahr ausgeht“, sagte Sebastian Fiedler, der Vorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter in NRW, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Hoffnung auf tunesische Dienste

Vor dem Hintergrund, dass er bereits indirekt mit einem Racheakt gedroht habe, wäre es „fatal“, wenn Sami A. nach NRW zurückzukommen würde, erklärte Fiedler. „Wir sind nun insbesondere auf eine gute Kooperation der deutschen Nachrichtendienste mit den tunesischen Sicherheitsbehörden angewiesen, um engmaschig Informationen über ihn zu erhalten.“ Sollte es dem 42-Jährigen gelingen, wieder nach NRW einzureisen, dürfen man ihn nicht mehr aus den Augen lassen. Daran wolle er aber noch gar nicht denken: „Schlimmer könnte der deutsche Rechtsstaat kaum vorgeführt werden“, sagte Fiedler.

Alles zum Thema Joachim Stamp

Der Anwalt von Sami A. hatte in dieser Woche erklärt, sein Mandant plane, so schnell wie möglich nach Deutschland zurückkehren. Bekundungen des Islamisten, er werde in Bochum bei seiner Familie leben, scheinen aber offenbar Wunschdenken zu sein. Seine Frau hatte sich Berichten zufolge schon im Oktober 2017 von ihm getrennt und war mit den Kindern ausgezogen.

Abschiebung kostete 36.000 Euro

Laut NRW-Integrationsministerium hat die umstrittene Abschiebung rund 36.000 Euro gekostet. Eine Sprecherin erklärte, das Haus sei „derzeit dabei, über das Auswärtige Amt nähere Informationen über die Entscheidung zu Sami A. von den tunesischen Behörden einzuholen“. Der Tunesier war am 13. Juli um 6.54 Uhr mit einer Chartermaschine in seine Heimat gestartet, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Vorabend ein Abschiebeverbot wegen des Verdachts verhängt hatte, der Gefährder könnte in Tunesien gefoltert werden. Die Entscheidung wurde bekannt, als A. schon in der Luft war. NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) erfuhr um kurz vor neun Uhr von dem Vorgang. Er war aber der Ansicht, die Abschiebung nicht mehr stoppen zu können.

Bundespolizei blieb ahnungslos

Sein Ministerium vertritt die Ansicht, Weisungen an Flugzeugbesatzungen seien nicht mehr möglich, wenn diese den deutschen Luftraum verlassen hätten. Die mit der Abschiebung betraute Bundespolizei hält aber das Gegenteil für richtig. Sie erklärte, die Übergabe des Gefährders hätte auch noch auf tunesischem Boden gestoppt werden können, wenn die Nachricht über das Abschiebeverbot rechtzeitig eingangen wäre.

Stefan Engstfeld, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, sprach von einer „komplett absurden“ Situation: „Ein mutmaßlicher Gefährder, der rechtswidrig abgeschoben wurde, muss höchstwahrscheinlich auf Steuerzahlerkosten wieder nach Deutschland zurückgeholt werden.“ Sven Wolf, Rechtsexperte der SPD-Fraktion im Landtag, sieht das ähnlich: „Minister Stamp hat immer gesagt, dass er für den Fall die volle politische Verantwortung übernimmt. Ich bin auf die Erklärung gespannt, was er jetzt tut.“