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ReformprozessSynodaler Weg will geistliche Ämter für Frauen öffnen

Lesezeit 6 Minuten
Ein rotes Sitzkissen auf einer Bank im Frankfurter Dom mit der Aufschrift „gleich berechtigt“ und dem Frauen-Symbol weist auf die Forderung des kirchlichen Reformprozesses „Synodaler Weg“ hin, die Weiheämter in der katholischen Kirche für Frauen zu öffnen.

Ein rotes Sitzkissen auf einer Bank im Frankfurter Dom mit der Aufschrift „gleich berechtigt“ und dem Frauen-Symbol weist auf die Forderung des kirchlichen Reformprozesses Synodaler Weg hin, die Weiheämter in der katholischen Kirche für Frauen zu öffnen.

Der Reformprozess „Synodaler Weg“ der katholischen Kirche in Deutschland fasst eine Reihe von Beschlüssen zu Veränderungen in der Kirche – auf Druck der Bischöfe in abgeschwächter Form.

Auf der Zielgeraden des „Synodalen Wegs“ der katholischen Kirche in Deutschland hat die Synodalversammlung in Frankfurt eine Reihe von Beschlüssen zu Veränderungen in der Kirche verabschiedet, auf massiven Druck der Bischöfe allerdings nur in abgeschwächter Form. So wurde ein von manchen beschworenes Scheitern des dreijährigen Reformprozesses abgewendet, der Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche ziehen soll.

Mit überwältigender Mehrheit stimmte die rund 220-köpfige Synodalversammlung einem Handlungstext zu, der die geistlichen Ämter in der katholischen Kirche für Frauen öffnen will. Die – laut Satzung erforderliche – eigene Zweidrittelmehrheit der Bischöfe wurde durch eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Diakonen- und dem Priesteramt erreicht. Für ersteres wollen sich auch die Bischöfe mehrheitlich einsetzen. Mit Blick auf das Priesteramt belässt es der Beschlusstext bei Kommission, die sich auf deutscher Ebene weiter mit dem Thema beschäftigen soll.

Kölner Kardinal Rainer Woelki stimmt gegen Öffnung der Weiheämter für Frauen

Noch schwächer fällt der Beschluss im Hinblick auf die weltkirchliche Ebene aus: „Die pastoralen Erwägungen und theologischen Forschungen aus dem Kontext der deutschen Ortskirche werden auf allen Ebenen der internationalen Beratungen in den weltkirchlichen Diskurs eingebracht“, heißt es im Beschluss. Es sei „strukturell dafür Sorge zu tragen, dass die Argumente in dem von Papst Franziskus angestoßenen weltkirchlichen Synodalen Prozess aufgegriffen und in interkontinentalen Perspektiven beraten werden.“

Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, stimmte gegen den Beschluss, ohne sich dazu in der Synodalversammlung zu erklären. Auch Weihbischof Dominikus Schwaderlapp lehnte den Text ab, während Weihbischof Rolf Steinhäuser mit Ja votierte. Weihbischof Ansgar Puff enthielt sich der Stimme.

Papst Johannes Paul II. erklärte Priesterweihe von Frauen für ausgeschlossen

Die Bedenken gegen weitergehende Schritte fußen vor allem auf einer Entscheidung Papst Johannes Pauls II. aus dem Jahr 1994, der die Zulassung von Frauen zum Priesteramt für ausgeschlossen erklärt hatte. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx betonte einerseits, die Argumente des kirchlichen Lehramts gegen die Priesterweihe der Frau fielen immer schwächer, gekünstelter, weiter hergeholt aus. Er trat andererseits für einen Weg der Einmütigkeit ein. Der Bischof von Speyer, Karl-Heinz Wiesemann, rief mit Blick auf Widerstände in Rom und in der Weltkirche gegen Frauen in Weiheämtern zu einem „klugen“ Vorgehen auf.

Vor allem die Frauen in der Synodalversammlung, unter ihnen mehrere Ordensschwestern, charakterisierten den Ausschluss von den Ämtern als Ungerechtigkeit, Diskriminierung und Missachtung vorhandener geistlicher Berufungen allein aufgrund des Geschlechts.

Entscheidung über Frauenweihe ist Rom vorbehalten

Die deutsche Kirche kann allein keine Veränderungen in der Weihefrage herbeiführen. Dies ist nur auf weltkirchlicher Ebene und mit Zustimmung des Papstes möglich. Der Synodale Weg will die deutschen Voten aber in den von Papst Franziskus initiierten weltweiten synodalen Prozess einspeisen.

Heftig umstritten waren in der 220-köpfigen Synodalversammlung unter anderem Segnungen für homosexuelle Paare, aber auch für wiederverheiratete Geschiedene, die kein zweites Mal kirchlich heiraten dürfen. Die Versammlung stimmte am Ende Segensfeiern mit klarer Mehrheit zu, schob allerdings die konkrete Gestaltung auf die lange Bank. Offiziell sollen Segnungen ab 2026 möglich sein. In der Aussprache wurde deutlich, dass der Beschluss eine längst verbreitete heimliche Praxis aus der Grauzone holen soll.

Große Mehrheit für Text zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt

Eine Minderheit von Bischöfen brachte Bedenken gegen offizielle Segensfeiern vor: Diese könnten allzu leicht mit der sakramentalen Ehe verwechselt werden und brächten die Gefahr von Spaltung im Kirchenvolk mit sich. In der namentlichen Abstimmung enthielten sich der Kardinal Woelki und Weihbischof Puff. Die Weihbischöfe Schwaderlapp und Steinhäuser lehnten den Text ab.

Demgegenüber fand ein Handlungstext zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt und zu einer offenen Haltung gegenüber trans- und intersexuellen Menschen in der Kirche eine überraschend große Mehrheit. Die Gesamtversammlung stimmte mit 95,5 Prozent zu, die Bischöfe zu 84,5 Prozent - bei einer ansehnlichen Zahl von Enthaltungen, die laut Satzung aber nicht für das Stimmenverhältnis gewertet werden.

In der Debatte wandten sich etliche Redner gegen Kampfbegriffe wie „Gender-Ideologie“, mit deren Verwendung in der Kirche rechtsradikale Narrative bedient würden. Die Synodalen quittierten die Verabschiedung des Textes mit „standing ovations“. Vertreter der katholischen Jugend schwenkten Regenbogenflaggen.

Bitte an den Papst zur „Überprüfung“ des Pflichtzölibats

Weiter plädierte die Synodalversammlung für eine Bitte an den Papst, die priesterliche Verpflichtung zur Ehelosigkeit (Zölibat) zu „überprüfen“. Ein Antrag, den Papst um die Aufhebung zu ersuchen, fand keine Mehrheit.*

Ähnlich positionierte sich die Versammlung zu erweiterten Befugnissen für Frauen und nicht geweihte Männer in der Seelsorge. Hier machten die Bischöfe deutlich, dass sie ihre – laut Satzung erforderliche – eigene Zweidrittelmehrheit zur offiziellen Predigterlaubnis für Laien davon abhängig machen würden, dass die erweiterten Möglichkeiten zur Sakramentenspendung ebenfalls nur als Prüfauftrag formuliert ist.

Handlungstext gegen Missbrauch von Frauen einmütig beschlossen

Als Gast der Synodalversammlung berichtete der Antwerpener Bischof Johan Bonny, in Belgien hätten seine Mitbrüder und er Segnungen für queere Paare ohne vorherige Nachfrage in Rom beschlossen und eingeführt. Der Papst habe ihnen bei einem späteren Treffen lediglich gesagt: „Das ist Ihre Entscheidung“.

Einmütige Zustimmung fanden zwei sogenannte Handlungstexte zur verbesserten Prävention sexualisierter Gewalt, Intervention und den Umgang mit Tätern sowie zu Maßnahmen gegen den Missbrauch von Frauen in der Kirche.

Reformvorschlag zu mehr Mitbestimmung vertagt

Ein Handlungstext zu mehr Mitbestimmung der Laien auf der Ebene der Bistümer und der Pfarreien wurde nach strittiger Debatte zur weiteren Beratung an einen „Synodalen Ausschuss“ verwiesen, der den Synodalen Weg fortsetzen und die Einrichtung eines nationalen „Synodalen Rats“ vorbereiten soll. In der Debatte hatte sich abgezeichnet, dass die Widerstände einer Minderheit unter den Bischöfen auch durch ein Kompromissangebot aus den eigenen Reihen nicht ausgeräumt waren.

Mehrere Redner machten deutlich, dass sie sich an Weisungen aus Rom gebunden sähen. Die Letztverantwortung der Bischöfe oder Pfarrer dürfe nicht ausgehebelt werden, etwa durch eine Selbstbindung an Entscheidungen synodaler Gremien.

Co-Präsidentin des Synodalen Wegs: Gefühl der Erpressung durch bischöfliche Minderheit

In der Frankfurter Synodalversammlung beklagten insbesondere Vertreter der Frauen und der Jugend ein Machtgefälle, das die Bremser unter den Bischöfen zu ihren Gunsten genutzt hätten. Die Co-Präsidentin des Synodalen Wegs, Irme Stetter-Karp vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), sprach von einem Gefühl der „Erpressung“. Auch die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles, machte das Zueinander von Macht und Ohnmacht als „Oberthema“ der Debatten in Frankfurt aus. Der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp kritisierte Stetter-Karps Einlassung als respektlos.

Befürworter weitergehender Veränderungsschritte erklärten, sie hätten den Kompromissen nur zugestimmt, um dem Risiko zu entgehen, dass die Vorlagen nicht gänzlich an der bischöflichen Sperrminorität scheitern würden. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing (Limburg), räumte mit Bedauern ein, dass viele seiner Mitbrüder sich auf dem Synodalen Weg erst in letzter Minute eingebracht hätten.

Alle Beschlüsse des Synodalen Wegs bedürfen in den Bistümern jeweils der Inkraftsetzung durch den Bischof.

* Dieser Absatz präzisiert die Ursprungsfassung des Textes. An einigen weiteren Stellen wurde der Text gemäß dem Sitzungsverlauf aktualisiert.