Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher Parteien setzen sich für ein AfD-Verbotsverfahren ein. Der Kanzler hat dazu eine klare Meinung.
Umgang mit der AfDScholz gegen Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich gegen ein AfD-Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen. Zunächst sollten die Verfassungsschutzbehörden ihre Beobachtung fortsetzen und Material sammeln, sagte er bei einer Wahlkreiskonferenz in Potsdam. „Wenn das so umfassend ist, dass man daraus Schlüsse ziehen kann, dann muss man sich mit dieser Frage nochmal neu befassen.“
Es sei seine persönliche Überzeugung, „dass man bei einem Verbotsverfahren sehr vorsichtig sein muss“, betonte Scholz. „Das Schlimmste wäre ein Verfahren, dass man beantragt, das mehrere Jahre dauert (...) und wo es dann vielleicht am Ende schiefgeht.“
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Mitte November hat eine Gruppe von mehr als 100 Bundestagsabgeordneten aus unterschiedlichen Parteien einen Antrag für ein Verbotsverfahren gestellt. Ob er Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen.
Zuletzt hatten 17 Verfassungsrechtler in einem Schreiben an den Innen- und den Rechtsausschuss des Bundestags die Auffassung vertreten, dass ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hätte.