Am Dienstag werden erneut die Kitas in Köln und der Region bestreikt. Besonders berufstätige Eltern stellen sich jetzt viele Fragen.
Arbeitskampf in Köln und RegionDürfen Eltern wegen des Kita-Streiks zu Hause bleiben?
Am Dienstag ruft Verdi erneut zu großflächigen Streiks im öffentlichen Dienst auf. Betroffen davon sind auch die kommunalen Kindertagesstätten. Für berufstätige Eltern ist das ein großes Problem, stellt sich doch die Frage, wie Job und Betreuung geregelt werden können. Dürfen Sie im Notfall auch zu Hause bleiben? Oder das Kind mit ins Büro nehmen? Und kriegen sie die Kita-Gebühren erstattet? Ein Überblick.
Wann und wo wird gestreikt?
Verdi ruft alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst im Großraum Köln, Bonn und Leverkusen zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Neben dem öffentlichen Nahverkehr, der bereits am Montag bestreikt wird, sind auch die städtischen Kindertageseinrichtungen betroffen, sowie die kommunalen Krankenhäuser, die Müllabfuhr und Schwimmbäder. In Köln, Gelsenkirchen und Mönchengladbach soll es zu Großkundgebungen kommen.
Worum geht es bei den Streiks?
Die Warnstreiks sollen eine „Reaktion auf das enttäuschende Angebot der kommunalen Arbeitgeber“ sein, schreibt Verdi in einer Ankündigung, denn auch die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sei erfolglos geblieben.
Verdi fordert in der anstehenden Tarifrunde für die Angestellten von Bund und Kommunen 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Zugleich soll das Ergebnis auf Beamte, Richterinnen, Soldaten und Versorgungsempfängerinnen übertragen werden. Die dritte Runde der Tarifverhandlungen findet vom 27. Bis zum 29. März in Potsdam statt.
Dürfen Eltern wegen des Streiks zu Hause bleiben?
Wenn die Kita wegen eines Streiks geschlossen bleibt und auch keine Notbetreuung möglich ist, müssen berufstätige Eltern zunächst alles versuchen, ihre Kinder anderweitig betreuen zu lassen. Das erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber umgehend informiert werden, und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann zu Hause bleiben. „Grundsätzlich besteht in diesem Fall auch ein Anspruch auf Vergütung“, so der Fachanwalt. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.
Der Paragraf kann aber durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Bredereck empfiehlt daher immer eine enge Abstimmung mit dem Arbeitgeber: „Vielerorts wird in solchen Fällen eine Arbeit im Homeoffice möglich sein.“
Darüber hinaus gilt: „Je länger der Streik angekündigt war, umso eher wird man annehmen, dass die Arbeitnehmer sich darauf einstellen konnten“, sagt Bredereck. Wer hier nicht für eine anderweitige Betreuung sorge, müsse damit rechnen, am Ende keine Vergütung zu bekommen.
Können Eltern ihre Kinder mit ins Büro nehmen?
In vielen Berufen ist das zwar denkbar, doch auch das hängt stark von den Absprachen mit dem Arbeitgeber zusammen. Denn oft sei diese Variante nicht gern gesehen, schreibt die Anwaltsplattform „Legal Tribune Online“. Sie rät, pragmatisch vorzugehen. Verweigert der Arbeitgeber etwa, dass das Kind mit ins Büro darf, könnten etwa Überstunden abgearbeitet werden oder Urlaub genommen werden.
Können Eltern die Kita-Gebühren zurückfordern?
Einen Anspruch auf die Kita-Gebühren haben Eltern im Streikfall zunächst nicht. Doch in manchen Betreuungsverträgen ist geregelt, wie lange die Kita im Falle eines Streiks geschlossen bleiben darf. Hat sie länger zu, können Eltern einen Antrag auf eine Teil-Erstattung der Gebühren stellen. Zusätzliche Kosten, die etwa durch einen Babysitter anfallen, müssen Eltern allerdings selbst tragen. (fho/dpa)
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