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Köttbullar, KreuzfahrtenWas sich für Verbraucher im August 2020 ändert

Lesezeit 3 Minuten
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Ab 1. August stechen die Kreuzfahrtschiffe der Aida wieder in See.

Köln – Im August kommen wieder einige Änderungen auf Verbraucher zu. So werden unter anderem berufliche Ausbildungen stärker gefördert, die Ticketpreise im ÖPNV sinken – und die ersten Kreuzfahrtschiffe stechen wieder in See.

Alle Änderungen auf einen Blick:

Corona-Arbeitszeitgesetz tritt außer Kraft

Das COVID-19-Arbeitszeitgesetz wird außer Kraft gesetzt – nachdem es Anfang April eingeführt wurde. Das Gesetz regelt, dass Arbeitgeber längere Arbeitszeiten für die Mitarbeiter anordnen durften, sofern diese Mehrarbeit durch andere Maßnahmen nicht zu verhindern war. Pro Tag waren bis zu zwölf Stunden Arbeit erlaubt, pro Woche insgesamt 60 Arbeitsstunden. Dazu konnte auch an Sonn- sowie Feiertagsarbeit gearbeitet werden. Neue Corona-Maßnahmen sind für den August zunächst nicht vorgesehen.

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Kreuzfahrtschiffe stechen in See

In Corona-Zeiten war lange Zeit nicht denkbar, dass Kreuzfahrten wieder möglich sein werden. Im Gegenteil: Menschen mussten auf einem Schiff sogar lange Zeit in Quarantäne bleiben. Doch nun sollen Kreuzfahrten bald wieder möglich sein. Die Schiffe der Reedereien „Aida“ und „Tui Cruises“ legen mit ihren Kreuzfahrtschiffen ab 1. August wieder ab – mit einem angepassten Hygienekonzept.

Niedrigere Kita-Gebühren

Eltern können sich über die Reform des Kinderbildungsgesetzes freuen, denn damit sinken die Gebühren. Nun müssen für das zweite Kita-Jahr, beziehungsweise das zweite Jahr in der Kindertagespflege, keine Gebühren mehr gezahlt werden. Bisher war lediglich das letzte Jahr vor der Einschulung kostenfrei. Auch die Geschwisterkind-Regelung wurde angepasst – künftig müssen Elternbeiträge nur noch einmal bezahlt werden, auch wenn mehrere Geschwister betreut werden.

Vegane Köttbullar

Viele Menschen nutzen die Gelegenheit: Nach dem Möbelkauf noch einen kurzen Snack. Nun wird auch der Klassiker von Ikea vegan angeboten. Der „Plantbullar“ ist das pflanzliche Pendant zum originalen „Köttbullar“ – und soll laut einer Mitteilung des Unternehmens sogar günstiger angeboten werden.

Verbessertes Aufstiegs-Bafög

BAföG assoziieren die meisten wohl mit der finanziellen Förderung für Studenten. Doch es gibt auch ein Pendant für die berufliche Bildung: das Aufstiegs-BAföG. Dort greifen nun Verbesserungen für die Teilnehmer von Fortbildungen. Die Teilnahme an Lehrgängen wird nun mit 50 Prozent (vorher 40 Prozent) bezuschusst. Außerdem werden Prüflingen, die nach dem 1. August ihre Fortbildung erfolreich bestehen, 50 Prozent ihres Darlehens erlassen.

Ausbildungsberufe werden erneuert

Die Ausbildung von Bankkaufleuten, IT-lern, Kaufleuten des Außen- und Großhandelsmanagements, Mediengestaltern und Laboranten werden grundlegend überarbeitet. Der Grund ist der steigende Grad der Digitalisierung in diesen Berufen. Außerdem fallen Zwischenprüfungen künftig weg. Die Neuerungen betreffen alle Azubis, die in diesem Jahre ihre Ausbildung aufnehmen.

Günstigere Preise im VRR

Der Verkehrsverbund mit den meisten Einwohnern in Nordrhein-Westfalen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), senkt zum 1. August die Ticketpreise. Damit wird die reduzierte Mehrwertsteuer nun an die Kunden weitergegeben – die Preise bleiben bis Ende 2020 bestehen. Laut Angaben des VRR gilt das für die meisten Tickets, die Mehrwertsteuer fällt von sieben auf fünf Prozent. Wahrscheinlich gelten im neuen Jahr wieder die alten Preise: Zumindest ist bislang keine Preiserhöhung geplant. (mm)