TÜV warntDarauf sollten Sie beim Transport von Gasflaschen im Auto achten
Köln – Ob für den Campingurlaub oder das Musikfestival – dank Campingkocher oder Gas-Grill ist es einfach, auch unterwegs selbst Essen zuzuberiten.Um die Geräte zu betreiben, braucht man Gasflaschen. Doch beim Transport dieser Behälter müssen Verbracher umsichtig sein, sagt der Tüv Rheinland.
Vor allem beim Transport werde das Gefahrenpotenzial von Propan- und Butangasbehätlern unterschätzt, sagt Erik Holzhauser, Gefahrgut-Experte beim TÜV Rheinland. „Zwar sind handelsübliche Gasflaschen auf Druckfestigkeit und auch Dichtheit geprüft und mit einem Prüfstempel versehen. Bei unsachgemäßem Transport kann eine Gasflasche im Auto dennoch zum Risiko werden.“
Rauchen ist während der Fahrt tabu
Der Experte rät: Am besten legt man die Gasflaschen im Kofferraum quer zur Fahrtrichtung an die Rückwand der hinteren Sitze und fixiert sie mit Gurten. Das Ventil jeder Flasche muss geschlossen und von einer Schutzkappe bedeckt sein.
Rauchen ist während der Fahrt tabu, beim Ein- und Ausladen sollte der Automotor ausgeschaltet sein. Die Flüssiggase sind schwerer als Luft, deshalb würde sich austretendes Gas am Boden des Autos sammeln und könne sich entzünden, erklärt Holzhauser.
Gasflaschen sollten bei Hitze nicht lange im Auto liegen
Wichtig zu beachten: Die Regeln gelten ebenso für leere Behälter, weil sie Gasreste enthalten. Im Sommer sollten die Flaschen nicht länger als nötig in einem abgestellten Wagen liegen – wird es sehr heiß im Innenraum, könnte der Innendruck in den Gasflaschen zu stark steigen, warnt der Experte.
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Im eigen Zuhause sollten die Gasflaschen nicht in Heizungsräumen mit Feuerungsanlagen oder Waschküchen „mit Bodenablauf“ aufbewahrt werden. Besser: in einem trockenen, lichtgeschützten und belüfteten Raum.
Auch Außenbereiche wie Balkon oder Terrasse böten sich an, weil sich hier das Gas verflüchtigen würde, falls eine Flasche undicht wäre. Doch gibt Erik Holzhauser zu Bedenken, dass die Behälter nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein sollten, um „eine unzulässige Erwärmung zu vermeiden“. (rha mit Material der dpa)