Einige Euro mehr bekommen die Rentnerinnen und Rentner ab Sommer auf ihr Konto überwiesen. Doch es ändert sich noch mehr.
Steuern, Abschläge, HinzuverdienstDas ändert sich 2024 für Rentnerinnen und Rentner
Eines scheint bei der Rente 2024 trotz der geplanten Kürzungen im Sozialetat des Bundeshaushalts sicher: Die rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner können mit steigenden Bezügen rechnen. Aber es gibt auch Unsicherheiten und Warnungen – ein Überblick.
Höhere Renten
Rund 3,5 Prozent dürfte die Rentensteigerung im Juli bundesweit betragen. Hauptgrund ist die positive Lohnentwicklung. Bei einer Rente von 1000 Euro dürfte die Steigerung also etwa 35 Euro betragen. Wie hoch die Steigerung genau ausfällt, wird im Frühjahr anhand der dann feststehenden genauen Daten hierzu festgelegt. Auch für die kommenden Jahre sind Rentensteigerungen zu erwarten – und zwar in Höhe von 2,6 bis 3 Prozent, wie die Rentenversicherung bereits im Herbst vorausgesagt hatte.
Stabiler Beitragssatz
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2024 stabil bei 18,6 Prozent. Nach von der Rentenversicherung vorgestellten Modellrechnungen vom Herbst soll der Satz bis 2027 unverändert bleiben. Dann macht sich der Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge der „Babyboomer“ in den Ruhestand immer stärker bemerkbar. Bis 2035 könnte der Beitragssatz auf 21,1 Prozent steigen.
Auswirkungen von geringen Zuschüssen
Im Zuge von Einsparungen im Bundeshaushalt will die Regierung den Zuschuss des Bundes zur Rentenversicherung 2024 um 600 Millionen Euro kürzen. Laut Rentenversicherung könnte der Beitragssatz deshalb doch früher als bisher gedacht steigen. Denn eine Kürzung der Zuschüsse habe einen schnelleren Abbau der Reserve der Rentenkasse zur Folge, der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage: „Um die Nachhaltigkeitsrücklage wieder aufzufüllen, muss der Beitragssatz zur Rentenversicherung früher als bislang vorgesehen angehoben werden.“ Die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, kritisierte deshalb die geplante weitere Kürzung der Zuschüsse: „Das ist keine verlässliche Finanzierung.“
Reguläre Altersgrenze steigt
Auf 66 Jahre steigt zu Beginn des Jahres die reguläre Altersgrenze. Und zwar gilt das für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. Die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren wird 2031 erreicht.
Altersgrenze für „Rente ab 63“ steigt
Wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, hat Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bekannt ist sie als „Rente ab 63“ – hier steigt allerdings die Altersgrenze auf 64 Jahre und 4 Monate für 1960 Geborene. Für alle, die später geboren sind, erhöht sich das Eintrittsalter bis 2029 auf 65 Jahre.
Abschlag bei Renten für langjährig Versicherte
Wer mindestens 35 Jahre versichert war, kann ab 63 Jahren in Altersrente gehen – allerdings mit Abschlägen von 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor dem regulären Rentenalter in Anspruch genommen wird. Mit dem schrittweisen Anstieg des regulären Rentenalters steigt daher auch der maximale Abschlag. Für Versicherte des Jahrgangs 1961 beträgt der Abschlag bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren 12,6 Prozent. Für Versicherte des Jahrgangs 1960 lag er noch bei maximal 12 Prozent.
Höherer Steueranteil für Neurentner
Wer 2024 neu in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2024 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 84 Prozent – nur noch 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt 2024 in den alten Ländern von monatlich 7300 auf 7550 Euro. In den neuen Ländern steigt sie von 7100 auf 7450 Euro. Bis zu diesem Betrag wird das Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenbeitrags berücksichtigt – für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge fällig. Auf Gutverdiener kommen zudem höhere Sozialabgaben zu, da in der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung nun Beiträge bis zu 7550 Euro pro Monat im Westen und 7450 Euro im Osten fällig werden.
Hinzuverdienstgrenzen
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält, darf ab 2024 mehr dazuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro. Wer eine Rente wegen Teilerwerbsminderung bezieht, darf ab Januar jährlich 37.117,50 Euro hinzuverdienen.
Reform der Rente
Wie es mit der Rente längerfristig weitergeht, ob die Sicherungskraft der Bezüge im Verhältnis zu den Löhnen gehalten wird und ob der Rentenbeitrag längerfristig stabilisiert werden kann, hängt nicht zuletzt von einer möglichen Rentenreform ab. Trotz Ankündigungen hat sich die Ampel-Regierung noch nicht auf einen Entwurf für den Start eines Gesetzgebungsverfahrens einigen können.
Geplant ist, eine bestehende Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent im Verhältnis zu den Löhnen dauerhaft zu sichern. Derzeit gilt diese sogenannte Haltelinie für das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente bis 2025. (bbm/dpa)