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Urteil des VerfassungsgerichtsArbeit des BND soll strikter kontrolliert werden

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Bundesnachrichtendienst Symbolbild

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Karlsruhe – Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss sich bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten künftig an strikte Regeln halten und wird strenger kontrolliert. Das Bundesverfassungsgericht gab der Politik am Dienstag auf, das BND-Gesetz wegen zahlreicher Defizite bis spätestens Ende 2021 grundlegend zu überarbeiten. Die Handlungsfähigkeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes soll dadurch nicht beeinträchtigt werden. (Az. 1 BvR 2835/17)

BND durchforstet Datenströme

Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Laut BND werden jeden Tag ungefähr 154 000 Kommunikationsbeziehungen erfasst, von denen sich am Ende etwa 260 als relevant herausstellen.

Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben.

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Früher gab es dafür überhaupt keine rechtliche Grundlage. Erst als Reaktion auf die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden im NSA-Skandal hatte die Politik das BND-Gesetz reformiert und die Befugnisse des Nachrichtendienstes Ende 2016 geregelt.

BND muss sich auch im Ausland an Grundrechte halten

Diese Vorschriften sind allerdings völlig unzureichend, wie jetzt die Prüfung der Karlsruher Richter ergab. Sie entschieden zum ersten Mal, dass sich der Staat und damit der BND auch im Ausland an die Grundrechte halten muss. Damit können sich Menschen weltweit auf das deutsche Fernmeldegeheimnis und die deutsche Pressefreiheit berufen.

Die anlasslose Massenüberwachung bleibt aber grundsätzlich möglich. Der künftige Gerichtspräsident Stephan Harbarth rechtfertigte das bei der Urteilsverkündung mit dem „überragenden öffentlichen Interesse an einer wirksamen Auslandsaufklärung im Interesse der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik“.

Die Richter sehen die Überwachung trotzdem als schweren Eingriff, „weil mit ihr heimlich in persönliche Kommunikationsbeziehungen eingedrungen wird“. Problematisch sei vor allem die enorme Streubreite: „Sie ist anlasslos gegenüber jedermann einsetzbar.“

Der Gesetzgeber muss die BND-Befugnisse deshalb viel genauer regeln und begrenzen. Das betrifft eine Vielzahl an Einzelpunkten: Zum Beispiel dürfen Verbindungsdaten höchstens ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Die vertrauliche Kommunikation bestimmter Berufsgruppen wie Anwälte und Journalisten muss besonders geschützt werden. Sehr private und intime Inhalte sind unverzüglich zu löschen, wenn sie BND-Mitarbeitern ins Netz gehen.

Kontrollinstanz soll BND auf die Finger schauen

Auch für den Datenaustausch und die Kooperation mit ausländischen Partnern machen die Richter Vorgaben. Sie pochen in ihrem gut 140-seitigen Urteil insbesondere auf die „Einhaltung elementarer menschenrechtlicher Grundsätze“. Außerdem soll eine eigenständige, starke Kontrollinstanz entstehen, die dem BND auf die Finger schaut.

Der für die Nachrichtendienste zuständige Staatssekretär Johannes Geismann kündigte an, dass die Bundesregierung dem Bundestag nach der Analyse des Urteils zügig einen Vorschlag zur Ausgestaltung unterbreiten wird. Er sei „zuversichtlich, dass wir da auch entsprechend eine vernünftige Regelung finden werden, um dem BND seine Aufgabenerfüllung weiterhin möglich zu machen“.

Der BND will „Regierung und Parlament bei der erforderlichen Anpassung von Gesetzen nach Kräften unterstützen“. „Niemand hat ein größeres Interesse daran, auf rechtlich sicherem Grunde zu handeln, als der BND selbst“, erklärte BND-Präsident Bruno Kahl.

Der Vorsitzende des für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständigen Bundestagsgremiums, Armin Schuster, glaubt, dass die Reform noch vor der nächsten Wahl zu schaffen ist. Die Richter hätten sehr genau formuliert, was sie sich vorstellen, sagte der CDU-Abgeordnete. „Es bleibt wenig Raum für politische Diskussionen.“

Die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG), die das Urteil zusammen mit mehreren ausländischen Journalisten erstritten hatte, sprach von einem „Meilenstein für den Schutz von Journalismus im digitalen Zeitalter“. ROG werde nun überlegen, ob ähnliche Klagen auch in anderen Ländern möglich seien, sagte Geschäftsführer Christian Mihr.

Koordiniert hatte die Klage die Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ihr Vorsitzender Ulf Buermeyer betonte, der BND werde weiterhin seine Arbeit machen können. „Er wird nur in Zukunft besser Rechenschaft ablegen müssen.“ Es könne keine rechtsfreien Räume geben, auch nicht für einen Geheimdienst.

„Schwarzer Tag für die Sicherheit unseres Landes“

Für die SPD-Vorsitzende Saskia Esken darf es nun nicht darum gehen, „die gesetzliche Grundlage der geheimdienstlichen Praxis anzupassen“, wie sie dem „Handelsblatt“ sagte. „Für uns steht jetzt im Mittelpunkt, zu prüfen, welche Befugnisse der BND unter diesen geänderten Bedingungen wirklich benötigt und welche nicht rechtskonform durchführbar sind und damit abgestellt werden müssen.“

Der US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden nannte das Urteil einen „Schritt in die richtige Richtung“. „Ich hoffe, dass sich andere Staaten am heutigen Gerichtsurteil ein Beispiel nehmen und dass auch internationale Standards entwickelt werden, um den Aufbau solcher Systeme zu verbieten“, sagte Snowden laut einer Mitteilung, die sein deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck verbreitete.

Der frühere BND-Präsident August Hanning sagte dagegen der „Bild“-Zeitung: „Das ist ein schwarzer Tag für den BND und die Sicherheit unseres Landes.“ Die Sicherheit deutscher Bürger im In- und Ausland werde aufs Spiel gesetzt. (dpa)