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CDU- und SPD-Politiker fordern Verbot von „Z”-Symbol in NRW

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Düsseldorf – Bei CDU, FDP und SPD in Nordrhein-Westfalen werden Forderungen nach einem umgehenden Verbot des „Z”-Symbols bei Demonstrationen und Aufmärschen laut. „Der Buchstabe ist eine Kampfansage an die freiheitliche Demokratie”, sagte der Innenpolitiker und stellvertretende CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende Daniel Sieveke am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty sagte: „Das "Z" ist ein Symbol für die Glorifizierung menschenverachtender Aggression. Wer es verwendet, will damit aufhetzen, provozieren und Putins Angriffskrieg auf die Ukraine verherrlichen.” NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) äußerte sich über den Kurznachrichtendienst Twitter: „Das "Z" als Symbol des Putinschen Faschismus sollte deutschlandweit verboten werden.”

Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes „Z” zu sehen. Das Zeichen wird auch außerhalb des Kriegsgebietes auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt, um damit Zustimmung zum Angriff Russlands auszudrücken.

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„Es ist ein Zeichen der Unterdrückung und Unterstützung von Putins inhumaner und brutaler Eroberungspolitik”, sagte Sieveke mit Blick auf den Angriffskrieg. Das „Z”-Symbol sei vergleichbar mit anderen verfassungsfeindlichen Symbolen und sollte daher umgehend in der Öffentlichkeit verboten werden. Das „Z” stehe auch für russischen Nationalismus, imperiales Machtstreben und Militarismus. „Es kann nicht sein, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auch hier mit diesem Symbol dieses barbarischen und unmenschlichen Angriffskriegs konfrontiert werden.”

Kutschaty führte aus, er sehe darin ebenfalls einen Verstoß gegen die hiesige freiheitliche Grundordnung und unterstütze die Vorstöße, das Symbol zu verbieten. „Auch auf diese Weise können wir dem Machtstreben Putins Einhalt gebieten und Grenzen aufzeigen.” In Niedersachsen hatte Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Freitag bereits strafrechtliche Konsequenzen für das Verwenden des „Z”-Symbols in der Öffentlichkeit angekündigt. Auch Bayern hatte auf die Strafbarkeit verwiesen.

© dpa-infocom, dpa:220326-99-682738/4 (dpa/lnw)