Die IG Kernstadt will nicht hinnehmen, dass der Rat der Stadt Bad Münstereifel das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hat.
VerkehrskonzeptIG Kernstadt reicht Klage gegen die Stadt Bad Münstereifel ein
Die IG Kernstadt hat, wie bereits erwartet, beim Verwaltungsgericht Aachen Klage gegen die Stadt Bad Münstereifel eingereicht. Die Kläger, namentlich Anne Koslowsky, Reinhold Nelles und Hubert Roth, beantragen, dass der Rat die vorläufige Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Keine Umsetzung des Verkehrs-, Beschilderungs- und Parkraumkonzepts in Bad Münstereifel“ feststellt.
Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren mehrheitlich für unzulässig erklärt, weil nach Ansicht des Rechtsanwalts Stephan Helbig von der Kölner Kanzlei Lenz und Johlen bereits durch den Ratsbeschluss von 25. Juni 2020 eine weichenstellende Grundsatzentscheidung getroffen worden sei. Das Bürgerbegehren hätte demnach bereits 2020 eingereicht werden müssen.
IG zieht Anträge von CDU und FDP als Beweis heran
Dem widerspricht die IG Kernstadt in der Klageschrift, die der Redaktion vorliegt. Als Begründung legt die IG unter anderem Anträge der FDP und der CDU aus dem Jahr 2022 vor, die belegen sollen, dass es noch kein beschlossenes Konzept gab. „Eine abschließende Diskussion mit Beschlussfassung ist bisher nicht erfolgt“, heißt es beispielsweise im FDP-Antrag.
Außerdem stützt sich die IG auf das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion sowie von Thomas Bell (Linke), die am Dienstag im Rat gegen die Unzulässigkeit votiert hatten, sowie die Zusammenfassung des 2020 beschlossenen Mobilitätskonzepts der Firma Isaplan, in dem es heißt, dass dies „keine letztgültigen Planungen sind. [...] Vielmehr handelt es sich um eine Empfehlung aus fachlicher Sicht. [...] Es bedarf weiterer ausführlicher Beratungen.“