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Corona in EuskirchenKreis verschärft Maßnahmen deutlich – neue Regeln im Überblick

Lesezeit 4 Minuten

Im Krisenmodus: Landrat Markus Ramers (l.) und der Leiter des Führungsstabs, Udo Crespin.

Kreis Euskirchen – Montagnachmittag 15 Uhr: Landrat Markus teilt mit, dass wegen der zugespitzten Corona-Lage keine Präsenz-Gottesdienste zu Weihnachten stattfinden dürfen.

Keine zwei Stunden später der Anruf des Landrats in der Redaktion: „Wir müssen uns korrigieren. Es werden doch Gottesdienste mit Gläubigen stattfinden können.“ Verwirrung pur! Denn die ursprüngliche Verordnung des Kreises hatte inzwischen die Kommunen und die Kirchengemeinden erreicht.

Was war zwischen diesen beiden Mitteilungen des Landrats geschehen? Die Landesregierung hatte sich eingeschaltet – und den Passus mit den Gottesdiensten kassiert. Ramers zeigte sich darüber sehr verärgert.

Experten hatten Verbot dringend empfohlen

„Leider konnte hier kein Einvernehmen mit dem Land NRW hergestellt werden“, sagte er: „Mir geht es doch nicht darum, die Menschen zu ärgern.“ Er sei Messdiener gewesen, gehe gerne in die Kirche und wisse, was Gläubigen die Messfeiern und Andachten zu Weihnachten bedeuten. Doch die Experten hätten ihm ein Verbot dringend empfohlen.

In den zurückliegenden Monaten der Pandemie habe sich immer wieder gezeigt, dass der Besuch von Gottesdiensten zu einem Treiber der Infektion werden könne, so die Fachleute. Auch wenn die Abstände in den Gotteshäusern eingehalten würden, sei nicht auszuschließen, dass es vor der Tür zu Kontakten komme.

Dennoch dürfen die Gottesdienste nun nur unter großen Einschränkungen stattfinden. Sie dürfen nicht länger als 45 Minuten dauern, die Räume nur zu 30 Prozent bezogen auf die jeweils pandemiebedingt bereits reduzierte Platzzahl gefüllt sein und Freiluftgottesdienste nur mit bis zu 250 Teilnehmern stattfinden.

Katholische Kirche sagt Open-Air-Gottesdienste ab

Die katholische Kirche in Euskirchen hatte bereits zuvor ihren für Heiligabend geplanten Open-Air-Gottesdienst im Erftstadion sowie alle anderen Freiluftveranstaltungen abgesagt. „Die völlig verständlichen Auflagen des Euskirchener Ordnungsamt haben uns keine andere Wahl gelassen“, erklärte Organisatorin Annette Kleinertz. Die Gottesdienste in den Kirchen dieser Gemeinde fänden aber statt. Es seien bereits alle Plätze vergeben.

Lesen Sie hier eine ausführliche Übersicht zu den Christmetten im Kreis Euskirchen.

Ab Dienstag gilt im Kreis eine neue Allgemeinverordnung – mit weiteren Einschnitten. „Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen“, so Ramers nach der Sitzung des Krisenstabs. Es sei aber zu erwarten, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert vor oder während der Weihnachtsfeiertage den kritischen Schwellenwert von 200 überschreiten werde.

Daher sei kurzfristiges Handeln erforderlich, damit auch die Bürger Planungssicherheit und eine Perspektive für die Festtage erhielten. „Es gibt nichts Unbefriedigenderes, wenn an Heiligabend die 200er-Marke erreicht wird und dann erst die Verfügung erlassen wird“, so Ramers.

Ausgangssperren

Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung zwischen 22 und 5 Uhr ist nur mit triftigen Gründen erlaubt. Das sind zum Beispiel die Rückkehr zur eigenen Wohnung von einer zulässigen Beschäftigung oder einem zulässigen Kontakt, etwa Weihnachten oder Silvester. Auch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und Handlungen zur Versorgung von Tieren (Gassigehen) zählen zu den Ausnahmegründen.

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen (ausgenommen Kinder unter 14 Jahren) aus zwei Haushalten werden auf den Bereich der privaten Räumlichkeiten erweitert. Vom 24. bis 26. Dezember gilt eine Ausnahmeregelung, die Treffen von Personen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zulässt.

Einzelhandel

Die noch geöffneten Geschäfte dürfen nur noch einen Kunden pro 20 Quadratmeter reinlassen.

FFP2-Masken

Die Vorschriften in Pflegeeinrichtungen werden verschärft. „Das ständige Tragen einer FFP2-Masken ist für alle Mitarbeitende nun verpflichtend“, so der Kreis. Das gelte auch für Kontakte der Mitarbeitenden untereinander. In den Arbeitspausen besteht ebenfalls Maskentragepflicht, soweit Kontakt zu anderen Personen besteht. Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben dauerhaft eine FFP2-Masken zu tragen. Das gilt auch für Fahrgemeinschaften in Autos.

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Am Samstag hatte der Landrat den Krisenstab für Montag einberufen. „Ich weiß, dass wir von einigen sehr scharf kritisiert werden, wenn der 200er Wert wider Erwarten nicht erreicht wird. Ob wir aber bei 197 oder 201 liegen, ändert nichts daran, dass wir in einer dramatischen Situation sind.“ Es gelte, die besonders gefährdeten Gruppen, medizinische Versorgungseinrichtungen und ihr Personal zu schützen.