Ein Spieler von Schwarz-Weiß Stotzheim hatte den Schiedsrichter zweimal gestoßen und beleidigt. Zur Verhandlung erschien er nicht.
„Ich schlag dich behindert“Fußballer nach Eskalation bei Spiel in Euskirchen 18 Monate gesperrt
18 Monate Sperre und zwei Spiele Sperre gegen jeweils einen Spieler, Freispruch für den Spielertrainer von Schwarz-Weiß Stotzheim: Diese Urteile fällte das Kreissportgericht jüngst im Vereinsheim des TuS Ülpenich.
Im Heimspiel der Kreisliga A gegen die DJK Dreiborn war es am 14. Spieltag (29. Oktober) zum Eklat gekommen: Ein Stotzheimer Spieler hatte nach übereinstimmender Schilderung aller Zeugen den Schiedsrichter nach Erhalt einer Gelb-Roten-Karte zweimal mit beiden Armen gegen die Brust gestoßen und ihn anschließend mit den Worten „Ich schlag dich behindert“ beleidigt. Der Unparteiische brach die Partie beim Stand von 0:5 aus Sicht der Stotzheimer in der 76. Minute ab. Für Stotzheims Vorsitzenden Wolfgang Vohsen war dieser Vorfall der Moment, die Reißleine zu ziehen und die Mannschaft vom Spielbetrieb abzumelden.
Kreissportgericht spricht Stotzheims Spielertrainer frei
Der 21-jährige Beschuldigte war nicht zur Sportgerichtsverhandlung erschienen. Auch ein zweiter Beschuldigter, der den Schiedsrichter nach dem Spiel mit dem Spruch „Jetzt hast du wieder die Eier in der Hose, um zu sprechen“ belegte, war nicht erschienen. Dafür aber der dritte Beschuldigte, Stotzheims Spielertrainer. Gegen ihn wurde wegen eines Verstoßes gegen das Innenraumverbot ermittelt.
Dies konnte vom Sportgericht allerdings nicht festgestellt werden, sodass der Spielertrainer freigesprochen wurde. Zwar ging das Kreissportgericht davon aus, dass besagter Spielertrainer zwar seine Mannschaft gecoacht habe, allerdings von hinter der Barriere – das ist auf Kreisliga-Sportplätzen möglich und auch nicht verboten. Im Spielbericht als Trainer eingetragen war zwar Stotzheims Vorsitzender, der Platz auf der Bank genommen hatte – aber der Co-Trainer. „Ihn einzutragen war technisch nicht möglich“, schilderte Stotzheims Spielertrainer dem Gericht. Dass er nach dem Spiel dem Schiedsrichter mitgeteilt habe, dass dieser das Spiel verpfiffen habe, gab er zu. Zu seiner sportlichen Zukunft sagte der 52-Jährige: „Ich gehe jetzt in Rente.“
Spieler entschuldigte sich später beim Schiedsrichter
Der 21-Jährige sei durch ständige Schiri-Schelte aufgefallen und auch vom eigenen Kapitän ermahnt worden. Nach dem Platzverweis sei er aus etwa drei bis vier Metern Entfernung mit schnellen Schritten auf den Schiedsrichter zugegangen und habe ihn zweimal geschubst. Dreiborner Spieler hätten sich schützend vor den Unparteiischen gestellt. Spieler beider Vereine hätten den aufgebrachten 21-Jährigen festgehalten. Als sich die Situation beruhigt hat, habe dieser sich auch beim Schiedsrichter entschuldigt.
Das Sportgericht blieb mit seinem Urteil unter dem vom Fußballkreis Euskirchen geforderten Strafmaß von 20 Monaten Sperre für den ersten und vier Spiele für den zweiten Spieler. Der Spruch von letzterem sei keine Beleidigung. Die Sperre von zwei Spielen müsse er absitzen, sobald er wieder Fußball spiele.
Der Fall des 21-Jährige bestehe aus drei Tatkomplexen. Er habe eine gewisse Strecke zurückgelegt, ein zweites Mal gestoßen und einen Ausruf getätigt. Hinzu kam, dass er von Spielern beider Teams zurückgehalten werden musste. „Es ist gut, wenn er 18 Monate keinen Platz betritt. Und dann bekommt er eine zweite Chance“, so das Sportgericht.
JSG Erft 01 wird am grünen Tisch A-Jugend-Kreispokalsieger
Die JSG Erft 01 wurde vom Kreisjugendsportgericht zum Sieger des abgebrochenen A-Junioren-Kreispokalendspiels beim SC Erftstadt-Lechenich ernannt. In der 119. Minute hatte der Schiedsrichter die Partie beim Stand von 3:1 für die JSG Erft vorzeitig beendet, weil er permanent von Zuschauern des Gastgebers beleidigt wurde.
Das Kreisjugendsportgericht wertete das Spiel nicht nur mit 2:0 für die JSG Erft, sondern verurteilte Erftstadt-Lechenich wegen Verschulden eines Spielabbruchs, unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer und mangelhaften Ordnungsdienstes zu einem Gesamt-Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro.
Das Kreissportgericht entschied im Fall des abgebrochenen Kreisliga-B2-Spiels zwischen den Sportfreunden Marmagen-Nettersheim und der SG 92, die Partie neu anzusetzen. Ein Zuschauer hatte den Schiedsrichter das ganze Spiel über beleidigt und am Ende bedroht. Die Sportfreunde wurden wegen Fehlverhalten eines Zuschauers und dessen Nicht-Benennung zu jeweils 100 Euro Geldstrafe verurteilt. (ets)