„Rat musste nicht beteiligt werden“Kalls Bürgermeister zu Aral-Tankgutscheinen
Kall – Über den Verbleib der 350 Tankkarten in Höhe von je 50 Euro, die die Gemeinde Kall von der Aral AG für ehrenamtliche Helfer in den Flutgebieten gespendet hatte, informierte Bürgermeister Hermann-Josef Esser am Dienstagabend den Gemeinderat. Die FDP hatte eine Anfrage gestellt. Tenor von Essers Ausführungen: Man hätte den Rat über den Eingang und die Verwendung der Gutscheine informieren können, aber nicht müssen. „Das sehen wir anders. Wir sitzen alle in einem Boot und wollten das Spendenthema gemeinsam bearbeiten. Warum die Gutscheine nicht dazu gehören sollen, kann ich nicht nachvollziehen“, meinte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Manfred Wolter. So etwas könne man doch kommunizieren.
Wegen der Verwendung der Gutscheine hatte der Kaller Bernd Züll, der gegen den Bürgermeister ein Abwahlverfahren initiiert hat, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Aachen gegen Esser gestellt. Züll, der auch zu der Sitzung im Sistiger Bürgerhaus gekommen war, wirft dem Verwaltungschef vor, den Rat, der die Budgethoheit ausübe, nicht über die Spende in Höhe von 17 500 Euro informiert und sie auch nirgendwo verbucht zu haben. Der Bürgermeister hat nach eigenen Angaben dazu bislang keine Anfrage der Staatsanwaltschaft erhalten.
Die FDP wollte nun von Esser wissen, wie die Gutscheine verbucht und nach welchen Kriterien sie verteilt worden seien. Nach Angaben der Verwaltung wurden bislang 206 Tankkarten an ehrenamtliche Fluthelfer von Feuerwehr, psychosozialem Dienst und anderen Organisationen sowie an die Teilnehmer des Lichterzugs ausgegeben. Die restlichen Karten müssten noch verteilt werden. „Wir denken darüber nach, sie an besonders betroffene Flutopfer zu verteilen. Vorher werden wir aber noch mit Aral besprechen, ob das auch im Sinne des Unternehmens ist“, erklärte Esser.
„Alle Stellungnahmen, die uns vorliegen, sagen ganz klar, dass der Rat auch nicht beteiligt werden musste, weil es sich um durchlaufende Finanzmittel handelt und nicht um kommunales Vermögen“, betonte der Bürgermeister und verwies auf den Städte- und Gemeindebund, die Gemeindehaushaltsverordnung und die Gemeindeordnung. Die Zahl beziehungsweise der Wert der Gutscheine wird nach Angaben der Verwaltung im täglichen Kassenbericht dokumentiert. Der Restbestand der Gutscheine zum Jahresende sei im Umlaufvermögen als sonstige Vermögensgegenstände sowie unter sonstige Verbindlichkeiten abgebildet worden. Auch in die Prüfung der Jahresrechnung durch die vom Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat beauftragten Wirtschaftsprüfer sowie durch den gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss seien die Vorgänge und Zahlungsvorgänge einbezogen worden. Nach Ausgabe aller Gutscheine werde der Rat informiert.
„Das ist sicherlich keine einfache Materie. Aber es wäre besser gewesen, den Rat frühzeitig einzubinden und ihn auch bei der Verteilung zu beteiligen“, meinte Jörg Döhler (FDP). „Da hätten wir uns einige Diskussionen ersparen können.“
„Das hätten wir in der Ratssitzung am 23. August sicherlich tun können. Die Kritik nehme ich an“, antwortete der Bürgermeister. „Wir haben uns aber seinerzeit in der ausführlichen Vorlage auf andere Dinge konzentriert. Fünf Wochen nach der Flut gab es viele andere wichtige Themen.“ Die Kriterien für die Vergabe würden vom Spender, in dem Fall also von Aral, vorgegeben. „Das entscheiden nicht wir“, sagte Esser.