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Aufgrund „öffentlicher Aufgabe“Steuer für Jagdhunde in Kall wird um 50 Prozent reduziert

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Ein Hund, der apportiert, rennt in Richtung der Kamera.

Die Steuer für Jagdhunde, die bei der Nachsuche von Wild bei Verkehrsunfällen eingesetzt werden, wird auf 50 Prozent gesenkt.

Die Liberalen wollten Nachsuchenhunde komplett von der Hundesteuer befreien. Eine Mehrheit fand sich für eine 50-prozentige Reduzierung.

Für speziell ausgebildete Jagdhunde, die bei der Nachsuche von Wild nach Verkehrsunfällen im Einsatz sind, gibt es in der Gemeinde ab dem kommenden Jahr eine Ermäßigung bei der Hundesteuer um 50 Prozent. Damit konnte sich die FDP-Fraktion, die eine komplette Befreiung beantragt hatte, nur zum Teil durchsetzen. Die SPD stimmte dafür, CDU und Grüne dagegen.

Die FDP hatte vorgeschlagen, dass speziell ausgebildete Jagdhunde, die zur Nachsuche von Wild bei Verkehrsunfällen im Gemeindegebiet Kall eingesetzt werden, von der Hundesteuer befreit werden. „Die Gemeinde kann Ausnahmen von der Hundesteuer machen. Jagdhunde nehmen bei der Nachsuche eine öffentliche Aufgabe wahr“, begründete Dr. Manfred Wolter den Antrag.

Steuer für Jagdhunde reduziert – Bert Spilles (CDU): „Falsches Signal“

Bert Spilles (CDU) sprach dagegen zum jetzigen Zeitpunkt von einem „falschen Signal“: „Die Befreiung wäre ungerecht den anderen Hundebesitzern gegenüber. Wir versuchen gerade in der Gemeinde zu erfassen, wer einen Hund besitzt und ihn bislang nicht angemeldet hat.“

Da könne man nicht auf der anderen Seite eine Gruppe von der Steuer befreien. Sanitätshunde beispielsweise seien in Kall auch nur zu 50 Prozent von der Steuer befreit. „Wenn die Nachsuche eine öffentliche Aufgabe ist, muss auf anderem Weg dafür bezahlt werden.“

Verwaltung in Kall sprach sich gegen Steuerbefreiung aus

„Wir wollen nicht noch mehr Bürokratie“, sprach sich auch Klaus Pütz (Grüne) gegen eine Sonderreglung aus. Die Verwaltung hatte in der Vorlage mitgeteilt, dass es im Kreisgebiet nur in der Stadt Euskirchen eine Steuerbefreiung für Jagdhunde gebe. Die Stadt Schleiden gewähre eine Ermäßigung um 50 Prozent. Beide Kommunen hätten berichtet, dass diese Regelung nur wenige Einzelfälle betreffe.

Die Verwaltung hatte empfohlen, auf die Steuerbefreiung zu verzichten. „Die Nachsuche ist Teil der Aufgabe eines Jägers. Das weiß jeder, der eine Pacht übernimmt“, sprach sich auch Bürgermeister Hermann-Josef Esser gegen den Antrag der Liberalen aus.

„Zwei Kommunen verfahren anders als es die Verwaltung empfiehlt“, erklärte Karl Vermöhlen (SPD). Man habe in der Fraktion lange über diesen Punkt gesprochen. „Einer kompletten Steuerbefreiung können wir nicht zustimmen. Bei 50 Prozent könnten wir zustimmen“, erklärte Vermöhlen. Diesem Vorschlag schlossen sich dann die Liberalen an.